Bargeld gegen Quittung oder Überweisen (Rechtssicherheit)?

4 Antworten

Es kommt auf den Betrag an. Ab einer bestimmten Summe (so 100߀ aufwärts) würde ich dann etwas von der Rechtsberatung oder einem Anwalt schreiben lassen, was dein Bruder dann unterschreibt. Eine Quittung würde ich nur bei kleineren Beträgen machen.

Welches Vorgehen hier sinnvoll ist, hängt davon ab, wie hoch die Schulden Ihres Bruders sind und wie hoch das Erbe ist. Es ist natürlich so, das nur bis zur Höhe der titulierten Forderung gepfändet werden kann.

Bei "kleineren" titulieren Forderungen, wären diese schlicht zu begleichen und die Sache ist damit erledigt. Bei sehr großen Forderungen wäre zu überlegen, ob nicht eine Privatinsolvenz sinnvoll ist. In diesen Falle wäre es sinnvoll gewesen, das vom Bruder Erbe auszuschlagen.  In diesen Fall wird er nicht Erbe und das Erbe fällt dem zu, der berufen wäre, hätte der Bruder den Erbfall nicht erlebt. Für das Ausschlagen einer Erbschaft gibt es aber eine Frist von 6 Wochen. Außerdem darf das Erbe noch nicht angenommen worden sein, insbesondere darf kein Erbschein beantragt worden sein.

Befindet man sich bereits in der Wohlverhaltensphase, geht das Erbe nur zur Hälfte in die Insolvenzmasse ein.

 

D.h. dein Bruder hat Schulden und möchte nicht, dass seine Gläubiger von seinem Erbe profitieren und er seine Schulden damit tilgen kann. Du solltrst dich vlt. da anwaltlich beraten lassen, ob das so gut ist, nicht, dass du wegen Beihilfe zur Unterschalgenung (falls es so was dann wäre) dran bist. Wieso kommt ein zu teilendes Erbe überhaupt auf dein Konto, es müsste doch gem. der Teilungsvereinbarung eh seitens der Bank z.B. aufgeteilt werden oder habt ihr euch darauf verständigt, dass alles zu dir kommt, damit er o.g. nicht machen muss?

Das ist zu überlegen,da du dann mit drinhängst wenn das rauskommt.ich denke das ist Betrug.