Bar/-Naturalunterhalt

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Ab seinem 18. Geburtstag ist ein "Kind" für alles selbst verantwortlich, kann/ muss alle Entscheidungen über sein eigenes Leben selbst treffen, auch die, wo es wohnt.

Wenn es dann entweder noch zur Schule geht oder seine erste Ausbildung absolviert (sonst nicht), hat es noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern.
In welcher "Form" dieser Unterhalt dann gewährt werden müsste, hängt davon ab, wo das Kind lebt bzw. wohnt.

Wohnt das "Kind" dann noch bei seinen Eltern oder könnte weiterhin bei ihnen leben..., haben diese das Recht, den Unterhalt in Form von Nahrung und Unterkunft zu stellen statt als Bargeld.

Würde das Kind aus dem Elternhaus ausziehen müssen, weil es dort kein eigenes Zimmer hat oder sein Weg zur Schule/ Ausbildungsstätte sonst unzumutbar lang wäre, hätte es Anspruch auf "Barunterhalt" von den Eltern und zwar in Höhe des geltenden BAföG-Satzes, der eine Pauschale für die Wohnkosten enthält.

Wenn das Kind in eine eigene Wohnung/ WG... zieht, obwohl es eigentlich weiterhin bei den Eltern leben könnte, so "darf" es das zwar, aber die Eltern bräuchten dann ggf. keinen Barunterhalt zahlen oder u. U. "nur" Unterhalt in der Höhe, die sich an der "Düsseldorfer Tabelle" orientiert".

Würden die Eltern ein volljähriges Kind vor die Tür setzen, was sie ebenfalls dürften, müssten sie ihm dann Barunterhalt leisten, wenn das Kind selbst seinen Unterhaltsanspruch nachweist und den Unterhalt einfordert.

Eifelmensch  27.08.2014, 13:28

Soweit alles richtig.
Allerdings muss bei der Art der Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 BGB auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen werden.

Hierzu gehört auch die Zahlung eines angemessenen Taschengeldes.

Dem volljährigen Kind kann natürlich nicht vorgeschrieben werden, wann es nach hause zu kommen hat oder welchen Umgang es pflegt.

Würden die Eltern bspw. einen Freund/Freundin verbieten, wäre das ausreichend Grund eigene eigene Wohnung zu nehmen.

Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist rechtlich hoch angesiedelt und steht im zweifel über dem unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern.

Deine Eltern müssen ab 18 Barunterhalt zahlen. Das musst du einklagen. Dauert Zeit, Nerven und meist auch Geld.

wenn du daheim wohnst können deine Eltern dir natürlich Miete, Nebenkosten, Nahrung, Hygieneartikel, Diensrtleistungen wie Wäsche waschen etc etc in rechnung stellen.

Wie wärs wenn du dich einfach mal durchsetzt und erwachsen wirst statt gleich flüchten zu wollen? wenn du daheim mit anderen wohnst hat sich jeder an Regeln zu halten. Meine Mitbewohner fänden es auch nicht soo toll wenn ich einfach gehe und nie sage wann ich wieder komme. dann macht sich der 08/15 Mensch eben Sorgen. Da muss man aber Kompromisse finden.

aralid21 
Fragesteller
 26.08.2014, 21:59

Ich habe mich wohl ungenau ausgedrückt. Bescheid sagen, wohin man geht und wie lange ist ja kein Problem. Nur wird das Vorhaben (wie gesagt zB zum Freund= seitens der Eltern einfach strikt verboten.

comedyla  26.08.2014, 22:04
@aralid21

du musst entscheiden, ob es dir das wert ist. Wenn du deine Eltern verklagst, wird es wohl zwangsläufig (erstmal) zum Bruch kommen. Deine Eltern und du werden nicht gemeinsam am Mittagstisch sitzen und plaudern während du sie vor gericht ziehst....

wenn dich das so stört, dann zieh aus, verklag sie und mach dein Ding. du kannst dann hoffen, dass sie damit irgendwann klarkommen und man sich wieder annähern kann. darauf setzen würde ich nicht (gerade auch wie du deine Eltern und die Situation daheim beschreibst)

du musst selbst abwägen. du hast die Möglichkeit, aber die Konsequenzen musst du alleine tragen.

Sind es schon schwerwiegende Gründe, wenn das Kind (18) nicht selbst bestimmen darf, wann es rausgeht, wie lange es wegbleibt und wohin es geht?

Möglicherweise. Immerhin greifen die Eltern unter Umständen massiv in Persönlichkeitsrechte des Kindes ein, was durchaus das seelische Wohl des Kindes und die Entwicklung gefährden kann.

Letztlich kann u.a. wegen solcher Einschränkungen tatsächlich ein vernünftiger Grund - und solche Gründe sind sehr viel weiter gefasst als bspw. im SGB II-Recht - für einen Auszug vorliegen; und dann ist Naturalunterhalt vom Tisch, vollkommen egal, was die Eltern wollen.

Würde ich vor Ort beim Jugendamt erfragen, wobei da schon Konkretes auf den Tisch zu legen wäre.

Ach, du willst Rechte aber ohne das deine Eltern dich rauswerfen?

Entweder Du holst dir ne Wohnung, dann bekommste auch Unterhalt, oder du fügst dich den Regeln die zu Hause gelten. So einfach...

Kirschkerze  26.08.2014, 21:49

Wenn die Eltern "Naturalunterhalt" anbieten gibts nix ;)

comedyla  26.08.2014, 21:52
@Kirschkerze

Das gilt bei Minderjährigen. Bei Volljähringen sind Eltern grundsätzlich nach dem Unterhaltsrecht Barunterhaltverpflichtend. muss man aber eben erstmal einklagen... Und dann wird der Haussegen daheim auch nicht besser...

aralid21 
Fragesteller
 26.08.2014, 21:54

Natürlich hält man sich an Regeln zu Hause. Aber was sind das für Regeln, wo ein 18-jähriges Kind grundlegende Dinge nicht selbstentscheiden kann? Dass man bei dem Haushalt hilft usw sind Regeln, die ja auch eingehalten werden. Eine Wohnung käme auch in Frage, nur ist es auch mit Nebenjob schwer.

comedyla  26.08.2014, 22:01
@aralid21

Naja man kann nicht alles haben.

denkst du echt das Verhältnis wird besser wenn du daheim wohnst und deine Eltern auf Unterhalt verklagst? wie stellst du dir das vor? Gemeinsames friedliches Mittagsessen vor dem Gerichtstermin??

Wenn du Barunterhalt willst, musst du mit einem Bruch mit deinen Eltern rechnen. Eltern werden nicht gerne von den eigenen Kindern verklagt. Und dann wirst du wohl auch freiwillig ausziehen und dich mit Nebenjobs finanzieren müssen um klar zu kommen.

Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedenen Dinge. Du musst selbst wissen, ob es dir das wert ist., wenn ja, hindert dich auch nicht der Stress eines Nebenjobs daran dein Leben so zu gestalten wie du das möchtest.

aralid21 
Fragesteller
 26.08.2014, 22:09
@comedyla

Das mit dem Barunterhalt hatte ich auch nur im Zusammenhang mit einem Auszug gemeint. Also wenn das Kind aus den Gründen ausziehen möchte, aber alles nicht alleine mit einem Nebenjob neben dem Studium finanzieren kann. Müssen die Eltern dann zahlen, wenn sie dem Kind immer noch einen Platz in ihrem Haus anbieten?

Die Eltern nehmen es ja auch in Kauf, dass das Verhältnis zu ihrem Kind schlecht wird, wenn sie über alles bestimmen und sehr vieles verbieten und nicht auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen..

comedyla  26.08.2014, 22:30
@aralid21

Bei einem Studium wäre Bafög wohl die bessere, einfacherer und unkompliziertere Methode. Deine Eltern müssen dir laut Bescheid dann was zahlen. Tun sie das nicht, kannst du dir mit einem "Vorausleistungsantrag" behelfen. Damit übergibst du dem Bafög-amt die Unterhaltklage. Du bekommst 597€ Bafög und 184€ Kindergeld und das amt streitet sich dann mit deinen Eltern rum.

Damit ist es für dich einfacher, da dir dann sogar ein Amt hilft deine Ansprüche durchzusetzen.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Da Bafög und Unterhaltsrecht zwar zwei verschiedene Gesetze sind, sind die Bedarfrechnungen auch anders, aber für dich wäre das wirklich sehr viel stressfreier. Bei Bafög musst du auch keinen Grund für einen Auszug nennen (also kein Umweg über Jugendamt etc)

" Ich würde gerne wissen, bei welchen Gründen man ein Recht auf Barunterhalt statt Naturalunterhalt hat"

Wenn das Kind vom Jugendamt weggeholt wurde und untergebracht wird. Dann müssen die Eltern Barunterhalt an den Staat leisten wenn es in einer staatlichen Einrichtung versorgt wird (betreutes Wohnen bis eine eigene Wohnung bezogen werden kann etc) oder wenn das Kind über den Weg zum Jugendamt eine eigene Wohnung erhalten hat. Das gilt auch für Jugendliche zwischen 18-25 solang sie einen Unterhaltsanspruch haben.

So lang daheim alles in "Butter" ist und das Kindeswohl nicht gefährdet wird hat der 18 jährige keinerlei Recht auf Barunterhalt solange die Eltern den Unterhalt in Naturalien weiter leisten wollen. Solang sie das ANBIETEN reicht das vollkommen, will das Kind trotzdem raus muss es hoffen dass die Eltern den Barunterhalt von sich aus leisten. Sie müssen es aber nicht.