Bankschließfach eröffnen im Ausland Kosten? Was brauche ich noch dazu?

3 Antworten

da deine Frage etwas älter ist aber Das Thema hier nicht richtig behandelt wurde: ja natürlich kannst du als EU Bürger im Ausland leben, arbeiten, Konto öffnen, dich selbstständig machen, und so weiter. NUR: Jedes Land Hat seine eigenen gesetzlichen Bestimmungen was die Konten Eröffnung oder Schließfacheröffnung anbelangt beispielsweise in Italien: dort kannst du ohne einen Wohnsitz nichts davon machen. Genauso wie andere europäische Länder. Oder du beauftragst einen Anwalt dort und der erledigt mit seinem Namen für dich in Vollmacht die Eröffnung. Es gibt aber auch filmen die das anbieten und das selber machen: Schau mal hier www.werteinlagerung.dede oder www.safemieten.de oder www.sfm-Offshore.com

da hast du Auswahl.

Guten Morgen. Das ist in der Schweiz kein Problem. Nimm einen Pass mit und komm hierher. Jede Bank wird dir ohne Probleme ein Schliessfach anbieten. Vielleicht musst du die Jahresgebühr im Voraus begleichen.

und Leute: Was er dort hineintut ist doch seine private Sache oder..? Du kannst mit dem Bankfilialleiter auch ausmachen dass dein Schließfach anonym geführt wird.

Garfield637  21.04.2018, 09:55

Anonyme Bank Schließfächer gibt es leider nicht mehr. Siehe Antwort below.

in Italien kannst Du es gar nicht eroeffnen, weil Du hier keinen Wohnsitz hast.

concept2010 
Fragesteller
 05.12.2008, 08:43

das kannst du ja nicht wissen :-)

Nebenwohnsitz habe ich in der nähe von Venedig

Nellina  05.12.2008, 08:59
@concept2010

In Italien kannst Du aber keinen Nebenwohnsitz haben. Eine Anmeldung hier kannst Du erst machen, wenn Du die Abmeldung von Deutschland hast.

concept2010 
Fragesteller
 05.12.2008, 09:10
@Nellina

Bin in Deutschland seit 1999 nicht mehr gemeldet gewesen

Sicher kann man in Italie einen Nebenwohnsitz haben !!!

Nellina  05.12.2008, 10:14
@concept2010

Das kannst Du eben nicht! Ich lebe auch in Italien und konnte keinen doppelten Wohnsitz haben. Musste mich in Deutschland abmelden und hier anmelden. Du wuerdest a) keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen und b) keinen Krankenversicherungsausweis.

Garfield637  19.03.2018, 17:26

Das stimmt. In den meisten EU-Ländern nicht. In einigen Nicht-EU Ländern geht das aber.