Banken: Vorgemerkte Umsätze zulässig?

6 Antworten

  • Wie wir alle wissen, gibt es keine Zinsen mehr. Welche Riesenbeträge sollten da denn wohl verdient werden
  • Vorgemerkte Umsätze sind Lastschriften, keine Gutschriften. Damit ließ sich erst Recht nichts verdienen
  • Die Vormerkungen sind Vorgaben aus Sepa, im den Kunden rechtzeitig vorzuwarnen, damit er notfalls noch Deckung anschaffen kann. Es nütz dem Kunden also und schadet ihm nicht.

Vorgemerkte Umsätze sind rechtens und dienen der beiderseitigen Kundenfreundlichkeit besonders dir wenn du einen vorgemerkten Umsatz machst der in Zukunft getätigt werden sollte erspart dir Zeit Mühe und du vergiss nicht wann die Überweisung raus muss

Vorgemerkte Umsätze sollen dem Kontoinhaber über noch ausstehende Buchungen in den nächsten bis zu 5 Tagen informieren, damit der Kontoinhaber seinen Verfügungsrahmen besser einschätzen kann.

Die Bank macht neben der Vormerkung die Buchung von bzw. zu einem Konto.

Dabei wird wiederum die Wertstellung separat ausgewiesen, welche sich vom Buchungsdatum unterscheiden kann.

Für den eigentlichen Zahlungsvorgang ist die Wertstellung entscheidend.

Die Wertstellung ist bei beiden Konten Belastungkonto / Gutschriftkonto identisch.

Insofern sind Deine Aussagen unzutreffend.

Günter

Vermutlich meinst du, dass bei einer Überweisung, die du ausführst, das Geld augenblicklich von deinem Konto abgebucht wird, die Überweisung jedoch nicht nur mit der eintägigen Bearbeitungszeit an den Empfänger transferiert wird, weil dieser Transfer ja erst 'in Bearbeitung' ist? Diese 'Bearbeitungszeit kommt zu diesem einen Tag also noch hinzu.

Eine 'Vorwarung' für die erforderliche Deckung sorgen zu müssen, wie
archibaldesel geschrieben hat, kann das also nicht sein, denn das Geld wurde ja sofort von deinem Konto abgebucht.

Also erstmal zum Vorgang, die Postbank sagt dazu folgendes:



"Im Online-Banking steht die Buchung solange in den vorgemerkten Umsätzen, bis die Zahlung auf Ihrem Girokonto verbucht ist.

Die Anzeige der vorgemerkten Umsätze erfolgt, wenn der Postbank entsprechende Informationen aus dem Handel vorliegen.

Sobald wir die Abrechnungs- und Buchungsdaten erhalten, werden die Umsätze direkt auf dem Konto gebucht.

Grundsätzlich
gilt, dass Einkäufe bei denen Sie die Karten-PIN an der Kasse
eingegeben haben, für den Händler garantiert sind. Das bedeutet, dass
diese Ausgaben Ihrem Konto immer belastet werden."

Das bedeutet, dass es lediglich eine Art "In bearbeitung ist".

Das mit dem Parking weißt du woher? Ist dir bewusst, dass bei der EZB akutell ein Strafzins von -0,5% auf Einlagen gilt? Die Banken haben also schon genug Einlagen, mit denen sie nichts verdienen. Kann deine Logik also nicht ganz nachvollziehen.

Und wie kommst du darauf, dass es eine Veruntreuung sei?

Du stellst dein Geld der Bank doch freiwillig zur Verfügung, damit die Geschäfte machen kann. In normalen Zeiten würdest du dafür ja auch Zinsen bekommen.

Kurzgesagt, es ist lediglich ein "in Arbeit" Status und nichts illegales.