Bahn Jahreskarte Abo von Bahn gekündigt wegen fehlender Zahlungen

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du schreibst denen das du zahlungswillig, aber derzeit nicht zahlungsfähig bist und schnellstmöglich zahlen wirst. Als guten willen überweist du so viel wie irgendwie geht. Ab dann dürfen sie es nicht mehr ans Inkasso geben (zumindest musst du es nicht als Verzugsschaden zahlen da du ja schon erklärt hast nicht zahlen zu können und es damit nicht zweckdienlich ist). Sie haben nun nur die Möglichkeit eine Ratenzahlung anzuerkennen oder es ins gerichtliche Mahnverfahren zu geben und letztendlich vollstrecken zu lassen (wobei sie jetzt ja schon wissen das du Azubi bist und somit nix zu vollstrecken da ist, es wäre wg. negativeinträgen aber sehr unvorteilhaft). Wenn sie vernünftig sind lassen sie sich auf ne Ratenzahlung ein. Evt. gibts die Möglichkeit der Ratenzahlung übers inkassobüro wenn sie es selbst nicht akzeptieren, das ist aber sehr teuer (kann aber besser sein als ein Negativeintrag). Auf jeden Fall: versuch mit denen direkt zu verhandeln.

mepeisen  12.02.2015, 15:37

Eine Randnotiz: Es darf vom Unternehmen für die restliche Vertragslaufzeit ab Kündigung ausschließlich Schadensersatz gefordert werden. Da dir aber zeitgleich die Tickets nicht ausgehändigt werden, du also auch die Bahn nicht nutzen kannst, liegt der Schadensersatz deutlich niedriger als die tatsächliche Monatsgebühr ist.

Beispielsweise könnten das nur 50% der Monatsgebühr sein.

Ratenzahlungen übers Inkasso sind Blödsinn wegen den Gebühren. Der gerichtliche Mahnbescheid und eine Ratenzahlung beim GV ist da in der Summe sogar günstiger.

Geheim0815  12.02.2015, 16:09
@mepeisen
in der Summe günstiger

könnte sein, 100% sicher bin ich mir nicht. Dennoch steht ein möglicher Negativeintrag entgegen... also ich persönlich würde lieber mehr zahlen beim Inkasso ohne Negativeintrag wie etwas weniger und dafür mit Negativeintrag. Das muss aber jeder selbst entscheiden.

Das mit dem nicht die volle Gebühr als Schadensersatz anrechenbar stimmt natürlich so.

mepeisen  13.02.2015, 11:02
@Geheim0815
100% sicher bin ich mir nicht

Dann sei dir mal sicher. Die Inkassos wollen eine 1,3 Gebühr und für die Ratenvereinbarung nochmal eine 1,5 Gebühr (Ratenvereinbarung nur, wenn man die Inkassokosten anerkannt). Macht an Gebühren außergerichtlich bei diesem Streitwert bereits rund 150€.

Mahnbescheid kostet bei diesem Streitwert 32€ Gerichtskosten und 25€ Inkassogebühr. Den außergerichtlichen Inkassogebühren natürlich widersprechen. Vollstreckungsmaßnahme des GV ist unterhalb von 50€ angesiedelt. Macht in der Summe maximal rund 100€.

also ich persönlich würde lieber mehr zahlen beim Inkasso ohne Negativeintrag wie etwas weniger und dafür mit Negativeintrag.

Du verschenkst ja auch gerne dein Geld. Ein Azubi hat nicht unbedingt Geld zu verschenken. Davon abgesehen landen Titel nicht automatisch in der Schufa und umgekehrt kann auch eine nicht titulierte Schuld bereits in der Schufa landen.

Geheim0815  13.02.2015, 11:21
@mepeisen
Du verschenkst ja auch gerne dein Geld.

sicherlich nicht, aber es ist eine Abwegungssache was einem wichtiger ist. Ich persönlich würde versuchen das mit dem Gläubiger direkt zu regeln und ansonsten das Geld anderweitig besorgen, zahlen und dann auf das Unternehmen sch... (wenn möglich).

@Vollstreckungsgebühr:

sind da auch Ratenzahlungen inkludiert oder nur der einmalige Besuch? PfüB werden auf jeden Fall jedes mal berechnet und auch das erfolglose hinschicken des GV. Kann mir nicht vorstellen das eine Ratenzahlung beim GV umsonst ist (wissen tu ich es allerdings nicht, hatten den Fall nie), denn der muss das ganze ja auch überwachen/verwalten.

ginge das ganze trotzdem zum Inkasso

Die Einschaltung eines Inkassobüros ist hier sinnfrei.

Studiert man nun die Mahnschreiben, wird in keinem auf diese harte Konsequenz aufmerksam gemacht.

Studiert man die ABB und die gängige Rechtssprechung so verhält es sich mit Dauerschuldverhältnissen - wie Abos - immer so, dass diese aufgekündigt werden, wenn der Abobesitzer seiner vertraglichen Pflicht (dem pünktlchen Zahlen der Beiträge) nicht nachkommt. In folge dessen wird die Restforderung fällig gestellt.

ABER

Durch die Kündigung muss der Verkehrsbetrieb die vertragliche Leistung "Beförderung" nicht mehr erbringen. Dies muss er sich anrechnen lassen bei der Bemessung des Schadenersatzes. Mehr als 50% der Kosten für die Restlaufzeit des Abos halte ich für nicht durchsetzbar.

Meine Frage an die Community ist nun, hat jemand eine Idee wie man sich noch gegen die Ausgesprochenen Kündigung des Abo`s in zwei Wochen wehren kann, dass sie evtl. zurückgenommen wird?

Gar nicht.

Ich finde das durch die fehlende Information bei einem 18 Jährigen Auszubildenden der erst anfängt mit dem System und seinen facetten klar zu werden, ruhig humaner reagieren könnte.

Finde ich auch. Ist aber irrelevant.

Der Zahlungswille ist da.

Dann zahlt den Schadenersatz mit der Einschränkung, die ich angemerkt habe und die Sache sollte vom Tisch sein.

Wenn du soetwas abschließt, dann musst du es auch bezahlen. Und wenn du über Monate nicht einmal merkst, dass du etwas nicht bezahlst UND Mahnschreiben ignoriert werden - ja, was erwartest du denn da?

Die Ausrede, dass du erst 18 bist, ist ja wohl lächerlich. Dass man für Dinge, die man haben will, bezahlen muss, lernt man im Grundschulalter ;)

Wenn du dich mit dem Unternehmen in Verbindung setzt und deine Situation schilderst, kannst du sicherlich eine Ratenzahlung des Betrags aushandeln.

aber dieser Betrag wird nicht mehr angemahnt, sondern gleich der gesamte Jahresbetrag der Karte (413,90 EURo)

Da du mit mindestens zwei Raten im Rückstand warst, wurde dir offenbar die Ratenzahlung (und nichts anderes ist ja dieses Abo) außerordentlich gekündigt. Das dürfte so in Ordnung sein

gehts ans Inkasso, was auch nochmal knapp 60 Euro + Zinsen draufschlägt.

Davor brauchst du keine Angst haben, müsstest du im Zweifel nicht zahlen. Angenehmer wird es dadurch aber natürlich nicht

in zwei Wochen wehren kann, dass sie evtl. zurückgenommen wird?

Einige Unternehmen bieten das aus Kulanz an, wenn man z.B. die Forderung umgehend überweist. Das sieht in dem Fall aber nicht so aus

Sollte das nicht fruchten, musst du dich mit dem Unternehmen wohl über eine Ratenzahlung unterhalten. Teile auf jeden Fall mit, dass du

  • grundsätzlich zahlungswillig bist, aber diese Summe nicht auf einmal aufbringen kannst und
  • das Inkassobüro und deren Gebühren grundsätzlich ignorieren wirst

Darüber hinaus solltest du noch prüfen, ob die Bahn hier überhohte Mahngebühren geltend macht, gegen die du vorgehen kannst. Dazu erwähnst du aber nichts

Crach 
Fragesteller
 12.02.2015, 14:22

Klasse, endlich mal eine wirklich sachliche, hilfreiche Antwort ohne mahnend und belehrend zu wirken. Wo kommt eigentliche diese "Ätschibätsch selber Schuld" Mentalität im Internet her ...

Noch eine Frage zu den Mahngebühren. Weisst Du wo man sich erkundigen kann welche Preise angemessen sind - auch z.B. für die Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften.

franneck1989  12.02.2015, 14:33
@Crach

Angemessen ist immer nur der tatsächliche Schaden, den du durch deinen Verzug ausgelöst hast. Das kann durchaus von Fall zu Fall abweichen. Gerichtlich anerkannt werden aber im Durchschnitt maximal 2,50 Euro pro Mahnschreiben und 5-6 Euro je Rücklastschrift. Unternehmen berechnen da aber gerne viel zu viel

Dazu kommen noch Verzugszinsen, diese sind genau festgelegt. Dazu findest du per google schnell einen Rechner

mepeisen  12.02.2015, 15:39
@franneck1989

Und ganz wichtig: Für die restliche Vertragslaufzeit kann ziemlich sicher keine 100% der Monatsgebühr als Schadensersatz verlangt werden.

franneck1989  12.02.2015, 16:24
@mepeisen

Ich habe es so verstanden, dass er das Ticket weiterhin nutzen kann...

Crach 
Fragesteller
 12.02.2015, 18:23
@franneck1989

Ja, das Ticket darf behalten werden

kevin1905  12.02.2015, 19:39
@Crach

Dann erbringt das Unternehmen ja weiterhin die Leistung und eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB liegt nicht vor - zumindest keine fristlose. Dann sind natürlich auch 100% der Kosten zu erstatten.

mepeisen  13.02.2015, 11:03
@Crach

Dann ergibt es aber keinen Sinn, warum man dir fristlos kündigt und das Geld sofort verlangt. Entweder man kündigt den Vertrag als solches fristlos (und dann darf man auch das Ticket nicht mehr nutzen) oder man kündigt nicht.

Falls du den Wirtschaftsunterricht in der Berufsschule geschwänzt hast oder ihr Privatrecht noch nicht durch genommen habt: Verträge müssen eingehalten werden!

Sorge einfach dafür, dass von dir bestellte Dienstleistungen und Produkte auch von dir bezahlt werden, dann ersparst du dir derartige Probleme :-)

Vielleicht bietet sich auch die Bezahlung der Jahreskarte in Zukunft im Voraus an. Je nach Verkehrsunternehmen zahlt man dann aufs Jahr gerechnet auch deutlich weniger (Beispielsweise 10 statt 12 Monate und 2% Skonto bei einer Einmalzahlung im Voraus).