Bafög, zählt Erwerbsminderungsrente als Einkommen?

2 Antworten

Rente ist Einkommen und muss angegeben und nachgewiesen werden,wie lange sein Rentenanspruch geht interessiert erst einmal nicht,es geht nur um den besagten Zeitraum und da musst du zum Antrag eine Kopie des Renten Bescheids beilegen,aus dem die Höhe der Rente hervor geht !

Sozialleistungen sind kein Einkommen,müssen ggf.angegeben werden,haben aber bei der Berechnung des Anspruchs keinen Einfluss.

Kurz und knapp..ja..tut es!

lillysev 
Fragesteller
 10.09.2017, 20:13

Danke und wo trage ich das ein? Nur bei Rente, bei positiven Einkünften im ganzen Jahr 2015 oder bei beiden Stellen? Reicht da der Rentenbescheid als Beleg?

amdros  10.09.2017, 20:16
@lillysev

Genau kann ich es Dir nicht sagen aber..EU-Rente ist sicher gleich zu setzen mit Altersrente.

Gibt allerdings auch EU-Rente die zeitlich befristet ist und wieder neu beantragt werden muß.

Ich vermute, daß der Rentenbescheid mit Sicherheit den Unterlagen beigefügt werden muß. Das kannst Du aber sicher auch dort erfahren, wo Du die Unterlagen abgeben mußt.