BAFÖG: Wird das Auto zum Vermögen angerechnet, wenn ich Versicherungsnehmer, aber nicht der Halter bin?

3 Antworten

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Das Eigentum zählt, weder der Halter noch der Besitzer noch der VN.

Viel Glück.

Falls die rumzicken, teste (erneut) ein Stipendium.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Vermögen kann es nur dann sein und berücksichtigt werden, wenn das KFZ - auch dein Eigentum sein würde.

Wer hat denn das Auto gekauft und ist Eigentümer des Autos?