Bafög und Gemeinschafskonto

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Wenn das Konto auf deinen Namen läuft, musst du es angeben. Unvollständige Angaben, die zu einem höheren BAföG-Anspruch führen als man tatsächlich hätte, können z.B. als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen (neben Rückforderungen). Es spricht also einiges dafür, dass du es angeben solltest.

Solange das Gemeinschaftskonto auf euch beide läuft, sollte eine einfache Erläuterung zu diesem Konto ausreichen. Das könntest du z.B. in einem Anschreiben zu deinem Antrag machen ("Das Girokonto X ist ein Gemeinschaftskonto mit meinem Mitbewohner Y usw.").

Etwas komplizierter wäre es, wenn das Gemeinschaftskonto nur auf deinen Namen laufen würde. Dann müsstest du dem BAföG-Amt nachweisen, dass es sich trotz des einzelnen Kontoinhabers tatsächlich um ein gesondertes Gemeinschaftskonto handelt, dass nur einen einzigen Zweck verfolgt, nämlich die einfachere Abwicklung der Zahlungen für eure WG. Dabei könnte dir z.B. eine schriftliche Bestätigung deines Mitbewohners helfen.

"Komplizierte" Miet- und Kontensituationen im WGs sind an sich kein Grund, dass einer der Mitbewohner weniger Geld bekommt. Die Mitarbeiter des BAföG-Amtes lassen sich auch von "merkwürdigen" Situationen überzeugen, damit sie den Sachverhalt richtig einschätzen können. Man muss nur die notwendigen Nachweise einreichen. Welche Nachweise du für deinen Fall erbringen musst, kannst du u.a. beim BAföG-Amt selbst erfragen.

Ansonsten bietet es sich an, dass du dich an die Studierendenvertretung (AStA bzw. StuRa) an deiner Hochschule wendest. Meistens gibt es da eine Sozialberatung, bei der du dich über solche und andere Fragen zum BAföG informieren kannst.