Bafög leiblicher Vater bekannt, aber steht nicht in Geburtsurkunde

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Hi,

da du ja seinen Namen etc angegeben hast, wird er nicht als "unbekannt" behandelt. Es kann aber sein, dass wenn er die Vaterschaft leugnet, von seiten des amts ein Vaterschaftstest gemacht wird. Gerade weil er dir ja auch die letzten 18 jahre Unterhalt gezahlt hat. also "unbekannt" ist das nicht und so wird es auch kein amt sehen.

er wird zahlen müssen. weigert er sich und beruft sich auf die Geburtsurkunde wird ein vaterschaftstest gemacht und wenn er es ist (davon gehen ja auch alle aus von dir, ne?) dann muss er auch zahlen.

du kannst entweder selbst klagen oder das dem amt übertragen. hat alles vor- und nachteile. (google mal "Vorausleistungsantrag Bafög")

In dem Fall wirst du mit dem Baföghöchstsatz gefördert. Das amt kümmert sich um die Suche deines Vaters, die Prüfung und ggf. bitten die ihn zur Kasse. Das kann über eine Klage laufen, wenn er sich weigert. Muss aber nicht, wenn er auch freiwillig der Zahlungsaufforderung nachgeht. Er hat ja bereits 18 Jahre gezahlt und sich nicht gedrückt. Hat sich das denn geändert?

Du kannst, wenn du willst, das alles dem amt übergeben und dich voll auf deine Ausbildung zu konzentrieren ohne Zeit, Nerven und Geld in eine Unterhaltsklage zu stecken.

Im Moment in dem DU das Bafög-amt betritts haben Eltern eine Auskunfpflicht.

Entscheidend ist, ob die Vaterschaft anerkannt wurde. Das geschieht nicht zwingend in der Geburtsurkunde. Sprich ein Vater kann bei der Geburt unbekannt sein und später die Vaterschaft anerkennen. Sofern die Vaterschaft nicht anerkannt wurde, können Sie eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erwirken.

Zählt es somit als Vater unbekannt ?

Nein.

Muss sich nun das Bafög-Amt darum bemühen ihn ausfindig zu machen?

Letztlich ja, da sie Vorausleistungen beantragen können mit der Begründung, das der Vater keinen Unterhalt zahlt und Sie den Aufenthaltsort nicht kennen.