Bafög im Pflichtpraktikum und Nebenjob im BWZ?
Hallo Studis,
Bei mir steht ab
-März - Juli ein Pflichtpraktikum an
-Mein BWZ läuft von Okt. 2019 - Sept. 2020.
-Zwischen Okt. - März und Aug. - Sept. verdiene ich in meinem Minijob 443 Euro monatlich
-Mein Bafög beträgt 728 Euro
Nun habe ich ein Jobangebot für das Pflichtpraktikum bekommen, wo ich bis zu 450 Euro verdienen kann. Ich weiß, dass das Geld komplett auf den BWZ angerechnet wird, und wollte daher ausrechnen, ob es sich lohnt unentgeltlich oder mit 450 Euro zu arbeiten.
Ich bin zudem verheiratet, aber mein Mann bekommt ebenfalls Bafög. Demnach dürfte §25 Abs. 3 Satz 1 (610 Euro Freigrenze für den Ehepartner) nicht gelten, oder?
Wenn ich richtig gerechnet hab, dann müsste das folgendes ergeben:
(4437) 3101 Minijob
-1000 Werbungskosten
__________________
=2101
-(21010,213) 447,51 Sozialpauschale
__________________
=1653,487
/12
__________________
=137,79
-290 Freibetrag
__________________
= 0
(4505) 2250 Praktikum
-(22500,213) 479,25 Sozipauschale
__________________
=1770,75 -> Diesen Betrag muss ich zurückzahlen?
Ich würde also statt 728 Euro Bafög nur noch 580,44 Euro Bafög bekommen?
Dann hätte ich quasi die Wahl zwischen
72812+4437+0=11837 bei 0 Euro Bezahlung im Praktikum
580,4412+4437+4505=12316,28 bei voller Bezahlung im Praktikum
Damit würde mit Praktikumsvergütung am Ende mehr haben, als ohne, oder?
Es wäre super, wenn ein geschultes Auge nochmal drüber gucken kann, da ich so eine Berechnung wie in meinem Fall nirgends gefunden hab und es wirklich wichtig ist. Und wenn mir jmd. sagen könnte, ob die Befreiung für meinen Ehemann komplett wegfällt, weil er auch Bafög bekommt, sonst würde der Schuh ganz anders aussehen.
1 Antwort
Und wenn mir jmd. sagen könnte, ob die Befreiung für meinen Ehemann komplett wegfällt, weil er auch Bafög bekommt, sonst würde der Schuh ganz anders aussehen.
Studenten-BaföG
Zunächst wird euer eigenes Einkommen berücksichtigt (450 Euro im Monat sind bei abhängiger Beschäftigung anrechnungsfrei). Seid ihr verheiratet oder lebt ihr mit einem Partner oder einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, so ist außerdem das Einkommen eures Ehegatten bzw. Lebenspartners relevant, und dann natürlich das Einkommen eurer Eltern. Da die Unterhaltspflicht eures Ehegatten/Lebenspartners der Unterhaltspflicht eurer Eltern vorgeht, ist das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners vorrangig zu berücksichtigen. Nur in Ausnahmefällen spielt das Einkommen eurer Eltern keine Rolle. Mehr dazu könnt ihr im Artikel zur elternunabhängigen Förderung nachlesen.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php
Schüler-BAföG
Doch ist der BAföG-Bedarf zunächst nur eine Rechengröße. Es ist nicht zwangsläufig der Betrag, den du ausgezahlt bekommt. Denn vor der Auszahlung von BAföG wird noch ermittelt, wie viel vom Bedarf deine Eltern oder auch ein Ehepartner/Lebenspartner als Unterhalt für dich leisten könnten – abhängig von ihrem Einkommen.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php
So oder so wird das BAföG Deines Mannes angerechnet.
Das Bafög und der Minijob meines Mannes werden momentan nicht angerechnet, da ja (wie du geschrieben hast) der Minijob nicht anrechenbar ist und das Bafög von ihm auch nicht. Darum ging es auch gar nicht? Ich würde gerne wissen, ob meine aufgestellte Berechnung stimmt, da ich mit einem Freibetrag von 290 Euro gerechnet habe, es aber einen zusätzlichen Freibetrag i.H.v. 610 Euro für den Ehepartner gibt, wenn er KEIIN Bafög bezieht (so habe ich es verstanden). Also hilft mir die Antwort kein Stück weiter.