Bafög hat sechs Monate bezahlt, obwohl der Bearbeitungsstand noch nicht vollendet war. Nun fordern sie eine Rückzahlung an. Ist dies berechtigt?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe letztes Jahr mein Bachelor erhalten. Da ich nicht wusste, ob ich noch Bafög bekomme habe ich trotzdem einen Antrag gestellt und eine Begründung mitgeschickt, dass ich etwas neues studieren möchte und wieso ich das machen möchte.
Dann habe ich eine E-Mail erhalten, dass ich denen meine Bachelor Urkunde schicken soll. Das habe ich auch getan.
Als sie mir, wie gewohnt, das Geld überwiesen haben, dachte ich, dass mein Antrag angenommen wurde und habe deswegen auch nicht nachgefragt.
ca. sechs Monate später habe ich eine E-Mail bekommen, dass eigentlich keinen Anspruch auf Bafög habe und ich das Geld innerhalb eines Monats zurückzahlen muss.
Denn anscheinend hat man keinen Anspruch auf Bafög, wenn man seinen Bachelor erhalten hat. (Aber das mussten sie, als Sachbearbeiter doch wissen, oder nicht?)
Somit haben sie mir das Geld überwiesen, obwohl die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen wurde.
Und normalerweise kenne ich das so, dass ich erst das Geld bekomme, wenn die Bearbeitung abgeschlossen wurde...
Meine Frage ist jetzt, ob ich das Geld zurückzahlen muss oder nicht, denn letztendlich ist das ja nicht mein Verschulden?
Ich hoffe auf eine positive Rückmeldung.
LG
1 Antwort
Hallo,
niemand darf besser oder schlechter gestellt werden wegen eines Fehlers. Es gilt die Selbstinformationspflicht.
Wenn dir das Geld also nicht zustand, dann musst du es auch zurückzahlen. Egal wessen Fehler es war.
Wieso hast du überhaupt nach deinem Bachelor (im selben Studiengang??) Bafög beantragt? Ich versteh die Situation gar nicht. Aber trotzdem gilt das Obere.
Ich war dort mal tätig und das ist eigentlich auch ziemlich klar, dass niemand besser oder schlechter gestellt werden darf wegen eines Bearbeiterfehlers. Ist überall so. Wenn dein Arbeitgeber dir nach der Kündigung noch Geld überweist, darfst du es auch nicht einfach behalten, nur weil es nicht dein Fehler war. Oder wenn man dir zu viel überweist oder wenn die Bank einen Fehler macht. Entweder es stand einem zu oder nicht. Wenn nicht hat dir das Geld nie gehört und muss zurückgezahlt werden. Auch bei Bafög.
Hast du einen Folgeantrag gestellt? Einen Erstantrag für den Master? Hast du einen weiteren Bachelorstudiengang angefangen? An der gleichen Uni?
Wenn du etwas neues studierst und einen Erstantrag z.B. für den Master gestellt hast, wäre das ja richtig. Was genau hast du danach gemacht und was hast du beantragt? Wenn du das mal sauber und strukturiert darstellst, kann man schauen, ob dir das Geld zustand oder nicht.
08.21 Bachelorbestanden
09.22 Erstantrag für einen weitern Bachelorstudiengang an einer anderen Uni
- E-Mail bekommen, dass sie meine Bachelorurkunde benötigten
- habe meine Bachelorurkunde geschickt
Und du hast diesen Erstantrag für einen weiteren Bachelorstudiengang an einer anderen Uni auch an dieser anderen Uni gestellt? Oder an der alten Uni?
Da du einen zweiten Bachelor machen willst, gilt das als Zweistudium. Und da gibt es allgemein kein Bafög. Hättest du selbst recherchieren müssen.
https://www.studis-online.de/StudInfo/zweitstudium.php#finanzierung
Und ja, dann stand dir das Geld nie zu. Und du musst es zurückzahlen. Das ist so. Gerade wenn man auf Geld von anderen angewiesen ist, sollte man sich immer vorher selbst gründlich informieren. Denn die Konsequenzen musst du tragen.
Jeder muss den Bescheid prüfen. Und ohne den Bescheid zu kennen (z.B. ist es dann oft "unter Vorbehalt", da ist dann eh klar, dass es zurückgefordert werden kann) ist es schwierig zu sagen, ob ein Widerspruch sich lohnen könnte. Dafür muss man den Bescheid sehen und einschätzen, ob du selbst hättest mitdenken müssen und eben den Bescheid prüfen müssen.
Ich habe einen Widerspruch mitbekommen in einem Fall, in dem jemand die erhöhte Mietpauchale bekommen hat, obwohl er bei den Eltern gewohnt hat. Der BAfögempfänger hatte alles richtig angegeben, aber es wurde eben zu viel gezahlt und stand auch im Bescheid so drin. Die ca. 2400€ zu viel gezahltes BAfög musste sofort zurückbezahlt werden (Ratenzahlung wurde nicht angenommen), weil der Bafögempfänger den Fehler im Bescheid hätte erkennen müssen. Jeglicher Widerspruch und auch rechtliche Beihilfe hat nichts gebracht, es musste zurückgezahlt werden.
ich habe meinen bachelor erhalten und habe direkt danach etwas neues studiert. und habe dafür einen neuen antrag erstellt. woher wissen Sie das, wenn ich fragen darf? sind Sie in diesem Bereich tätig? ich meine theoretisch müssten sie doch meinen antrag ablehnen oder nicht?