Bafög bei jugendhilfe?
Guten Abend zusammen,
vor einiger zeit habe ich einen bafög Antrag gestellt, welcher mir grade per Post zugesagt wurde. Laut des Amtes steht mir eine hohe Nachzahlung zu welche nun auf meinem Konto ist. Allerdings beziehe ich Jugendhilfe, da ich in einer jugendhilfeinrichtung wohne frage ich mich nun, ob mir das Geld zusteht. Beim Amt habe ich keine Einnahme Quelle angegeben da keine passende Antwort im Antrag stand. Wem steht das nachgezahlte Geld zu, mir oder dem Jugendamt ? danke schonmal im Vorraus...
Mfg. Chaplin
2 Antworten
nein das geld steht dir nicht zu das musst du dem jugendamt abdrücken. war bei mir damals auch so ich habs nicht gemacht hab das geld unterschlagen ende vom lied war ein gerichtstermin. dem jugendamt steht das geld rechtlich zu du darfst es nicht behalten
das gesamte.
Nabula hat (leider) recht. Das Bafög ist dazu da, um Dir einen Schulbesuch zu ermöglichen, wenn Du keinen finanziellen Rückhalt hast. Weil das Jugendamt aber Deinen Unterhalt und vermutlich auch den Schulbesuch finanziert, hast Du sogar die Pflicht zugunsten des Jugendamt einen Bafögantrag zu stellen.
Danke für die schnelle Antwort erstmal. :) steht Ihnen das gesamte Geld zu oder lediglich Anspruch von 75% wie bei Nebenjobs z.b ?