BAföG antwortet nicht?

1 Antwort

und wohne vorübergehend bei meiner oma

und machst welche Ausbildung?

Und wohnst aus welchem Gunde nicht mehr bei einem Elternteil?

Und warum kommen Deine Eltern nicht ihrer Unterhaltsverpflichtung im Rahmen einer Erstausbildung nach?

Und hast warum keinen Antrag auf Leistungen nach SGB II als Übergangsfinanzierung gestellt, wenn es nicht möglich ist im elterlichen Haushalt zu leben?

sniffiinkills 
Fragesteller
 05.06.2018, 19:50

meine mutter zahlt mir unterhalt so gut sie kann und mein vater tut es einfach nicht. ich wohne nicht bei meiner mama weil ich aus schulischen gründen und wegen freunden nicht mit umgezogen bin. ich mache keineausbildung ich gehe normal zu schule. 8 klassse.

wilees  05.06.2018, 20:02
@sniffiinkills

Und für Schüler in der 8. Klasse besteht gar kein BAFöG-Anspruch. Und im Hinblick auf den fehlenden/ ausbleibenden Unterhalt kann Deine Mutter, soweit sie nicht erneut verheiratet ist, Unterhaltsvorschuss ( wären 273 Euro ) beantragen.

sniffiinkills 
Fragesteller
 05.06.2018, 20:08
@wilees

sonst hätte bafög denke ich nicht angefangen den fall zu bearbeiten. ich habe auch schüler bafög beantragt und nicht das normale

sniffiinkills 
Fragesteller
 05.06.2018, 20:11
@wilees

meine mutter hat noch ein kleinkind bei sich zuhause und hat bereits kindergeld etc beansprucht welches mein unterhalt ist

wilees  05.06.2018, 20:18
@sniffiinkills

Das ist Bullshit - Unterhaltsvorschuss hat absolut nichts mit dem gesetzlichen Kindergeld, auf welches für jedes in Deutschland lebende Kind Anspruch besteht zu tun .

sniffiinkills 
Fragesteller
 05.06.2018, 20:29
@wilees

hab ich doch auch nich gesagt. und mein ziel war es nicht ne unnötige diskussion zu führen sondern eine antwort auf die frage zu bekommen ob bafög immer so lange braucht und ich den sachbearbeiter wechseln kann!!!!!!

wilees  05.06.2018, 20:46
@sniffiinkills

schlicht und ergreifend - Du wirst gar kein BAFöG erhalten als Schüler/in einer 8. Klasse.

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Wer kann Schüler-BAföG beantragen (§ 2 BAföG)?

Ab der 10. Klasse

und an diesen Voraussetzungen ändert sich auch nichts, wenn Du 10Mal einen Sachbearbeiter wechseln würdest.

Und anstatt bei der entsprechenden wiederholt Behörde anzurufen, sollte sich Deine Mutter schriftlich dorthin wenden und die Bescheidung des Antrages anmahnen. Außerdem würde Dich die Bafögstelle, auch wenn Du schon die 10. Klasse besuchen würdest, darauf verweisen, dass vorrangig Unterhaltsvorschuss zu beantragen wäre .

Die/der Einzige welcher hier versucht sinnlos zu debattieren bist Du, da Du altersmäßig bedingt keine Ahnung von zu beantragenden "Förderleistungen" hast.