BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) wird nicht rückwirkend gezahlt?!

4 Antworten

Du kriegst ab dem Tag der Antragstellung Geld, wenn du Anspruch darauf hast. Bis 1.8. ist ja noch Zeit!

Wenn du noch vor dem 1.8 abgeben hast, dann bekommst du ab den 1.8 BAB. Solange es noch nicht bearbeitet wurde, bekommst du erstmal nichts, aber sobald alles geklärt ist, bekommst du jeden Monat Geld. Wenn die Bearbeitung mehrere Monate gedauert hat, dann bekommst du das fehlende Geld trotzdem noch, es wird in 2 Wochen Abständen auf dein Konto überwiesen.

Juli12ish  10.12.2018, 06:04

* Es wird in zwei Wochen nach dem Bescheid überwiesen.

Wie ich aber jetzt erfahren hab, soll man das monatliche Geld erst immer am Ende des jeweiligen Monats bekommen, das heißt zB. du zahlst im August die Wohnung. Gehalt und BAB bekommst du aber erst ganz am Ende des Monats. Und da ist die Frage, was man tun soll, wenn die Eltern nicht helfen, da man ja 1 Monat Miete zahlen muss ohne Geld zu bekommen. Irgendwie doof.

Als Antragstellung gilt der Tag der Abgabe des Antrags, egal ob der vollständig ist. Bekommst also BAB, wenn die genehmigt wird, ab 1.8. -nur die Auszahlung kann sich verzögern.

Ja, bekommst du dann auch für August rückwirkend. Nur wenn du jetzt schon länger in der Ausbildung wärst und es zu einem späteren Zeitpunkt beantragst, bekommst du nichts rückwirkend. So wars zumindest bei meinem Bruder.