BAB-Antrag: ist mein Freund = mein Lebenspartner?

6 Antworten

wenn du mit ihm zusammen lbest und er dein Partner ist, also wenn es keine WG ist, dann ist = er gleich dein Lebens(abschnitts)partner und du bildest mit ihm eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" (siehe auch H4, Alg, Alg2 ) insofern wird sein Vermögen / Einkommen unter Umständen mit angerechnet denn daher , aus dem Grund, fragt das BAB Amt. Fazit: dein Freund = dein Lebenspartner ;-)

winterschmacht  03.06.2013, 18:02

Falsch. Bedarfsgemeinschaften gibt es ausschließlich im SGB II. BAB ist im SGB III geregelt.

Rheinflip  04.06.2013, 09:45

Fail. BAB und ALG2 sind was ganz anderes.

Gemeint ist ausschließlich die eingetragene Lebenspartnerschaft. Wenn man "einfach nur so" zusammenlebt, wird bei der Berechnung von BAB nichts angerechnet, was dein Freund verdient.

BAB ist übrigens nicht im SGB II geregelt. Für die Berechnung von BAB gibt es keine Bedarfsgemeinschaften.

Lebenspartner sind nicht einfach nur Lebensgefährten.

Gleichgeschlechtliche dürfen nach wie vor nicht heiraten, sondern sich nur verpartnern. Deswegen spricht man bei der sogenannten Homo-Ehe eben nicht von Ehepartnern sondern von Lebenspartnern.

Und das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners spielt beim BAB schon eine Rolle - nicht aber das des Lebensgefährten, Verlobten oder Freundes.

Du lebst in einer WG, nicht in einer eingetragnene Partnerschaft. Das Einkommen des Freundes ist erstmal unwichtig.

wenn ihr euch euer bett teilt, seid ihr lebenspartner....

Rheinflip  04.06.2013, 09:45

fail