Azubi Kündigung, Arbeitslosengeld?
Hallo liebe Nutzer,
ich werde zum 02.04 meinen Ausbildungsvertrag kündigen. Mein Ausbilder (laut Vertrag) ist nie vor Ort, Überstunden werden nicht bezahlt oder als Freizeitausgleich aufgenommen, ich werde in großen Maßen mit Ausbildugsfremden Tätigkeiten beschäftigt und auch der Ausbildungsinhalt wird am Arbeitsplatz schlecht vermittelt, da sich niemand die Zeit dazu nimmt. So habe ich mir das ganze nicht vorgestellt und auch zu oft habe ich das Gespräch gesucht und wurde von meinem Vorgesetzten nur fertig gemacht.
Ich war davor von August 2013 bis November 2013 bei einer Firma als Helfer beschäftigt. Jetzt bin ich von August 2014 bis April 2014 noch bei meinem Ausbildungsunternehmen beschäftigt. Somit habe ich ja 1 Jahr lang eingezahlt, bekomme ich Arbeitslosengeld bis ich was neues habe?
Selbstverständlich habe ich mich bereits um eine Überbrücken gekümmert und warte auf Rückantworten.
Zur Zeit bekomme ich Brutto in der Ausbildung 780 €, davor in der Firma bekam ich ca. 2000 Euro Brutto, wie wird mein Arbeitslosengeld (falls ich welches bekomme) dann zusammengesetzt?
Nach dem Sommer werde ich wieder zur Schule gehen und mein Abitur nachholen.
4 Antworten
Auch wenn du deine Begründung belegen kannst, wird die Arbeitsagentur von dir verlangen, zuerst die Einhaltung deines Ausbildungsvertrages einzufordern. Sonst gilt das auf jeden <fall als vorsätzliches Herbeiführen der Arbeitslosigkeit. Das bedeutet 12 Wochen Sperre.
Wieso sprichst du nicht mit der zuständigen Kammer? Vielleicht kann sie eine nahtlose Verwendung in einem anderen Betrieb für dich finden.
Es wird das Geld aus dem Jahr 2013 mit einbezogen in die ALG Berechnung
Das ist nicht unbedingt gesagt. Wenn die Kündigung berechtigt ist, kann man sehr wohl ALG bekommen.
Hast Du mal bei Deiner zuständigen Kammer nachgefragt? Die helfen ja auch, wenn man den Ausbilder wechseln will/muss.
Also IHK/ HWK nachfragen.
ALG weiss ich leider bei Azubis nicht.
Moment..
AH, lies mal hier den 1. Abschnitt!
Da heisst es:
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitslose, der sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das bedeutet, dass der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre (der „Rahmenfrist“) mindestens 12 Monatelang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Ebenfalls zum Erhalt von Arbeitslosengeld berechtigt sind Personen, die zwar nicht in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis standen, aber Elternzeit oder Wehr- oder Zivildienstzeit abgeleistet haben oder in der Ausbildung standen. Auch während dieser Zeit waren sie versicherungspflichtig und haben deshalb Anspruch auf das Arbeitslosengeld.
Und dann ist das noch die Sache mit selber kündigen/gekündigt werden.. von wegen Sperre
das geld aus deiner 2013 beschäftigung wird mit berechnet ( wenn du diese 3 moante nicht schon berechnet bekommen hast ) . also falls 2013 mitberehcnet wird und das von deiner jetzigen ausbildung kommst du zwar auf 12 monate- aber da du selber gekündigt hast. erstmal eine 3 monate speere. Wenn du mit deinen vorgesetzten nicht klar kommst und dich bei der Ausbildung schelcht fühlst und die vorgesetzten dich ignorieren- ist dein nächster weg die handelskammer- die würden dann den betrieb überprüfen ( ausbildungsplan u.s.w. )
Erst mal gibt es 12 Wochen gar nichts.