Autoversicherung nach Tod übernehmen?

10 Antworten

... wer sich so eine teure Versicherung leistet, sollte auch den Berater/Makler einbinden. Der wird auch dafür bezahlt und der kennt auch den Vertrag.

Übertragen werden kann üblicherweise nur die Zeit, die mit der Fahrerlaubnis belegt werden kann, der Rest/Überschuss fällt weg.

verreisterNutzer  30.03.2018, 17:21

Hallo Schleudermaxe....
die Generali ist nicht zwangsläufig wahnsinnig teuer, die können durchaus wenn sie wollen. Bei Kunden mit 4 oder 5 Verträgen kommen die mit Ihren Tarifen durchaus in die Nähe des Beitragsniveau der Allianz, Axa, VHV usw. Aber grundsätzlich hast du schon recht, günstig gibts da nur mit besonderen Umständen

Du kannst maximal so viele Jahre übernehmen, wie du selber hättest erfahren können.

Ob die Generali hier die Übertragung vom Vater auf dich vornimmt, musst du mit der Versicherung klären

verreisterNutzer  30.03.2018, 10:23
Ob die Generali hier die Übertragung vom Vater auf dich vornimmt, musst du mit der Versicherung klären

Dazu ist die Generali verpflichtet wenn der neue VN durch seine eigene Aussage bestätigt das er das Fahrzeug während der Zeit regelmäßig benutzt hat.

Apolon  30.03.2018, 12:35
@verreisterNutzer
Dazu ist die Generali verpflichtet wenn der neue VN durch seine eigene Aussage bestätigt das er das Fahrzeug während der Zeit regelmäßig benutzt hat.

Nicht ganz richtig:

  1. könnte es sich um einen Vertrag handeln, wo nur die Eltern als Fahrer eingetragen waren.
  2. könnte ja auch die Mutter einen Antrag auf Rabattübertragung stellen.
verreisterNutzer  30.03.2018, 10:28

Du kannst maximal so viele Jahre übernehmen, wie du selber auf Grund deines Führerscheinbesitz hättest erfahren können.

SaVer79  30.03.2018, 10:29

„Verpflichtet“ ist die Versicherung nur zu der Übertragung, die sie im Vertrag zusichert. Zu 90% wird es aber möglich sein, da hast du schon recht

auchmama  30.03.2018, 10:54
@SaVer79

Und der Sohn/Tochter bekommt natürlich dann seine "eigene" Versicherung!

@RudiRatlos67 - schreib doch bitte einfach Deine eigene Antwort, statt hier die anderen Antwortgeber mit irgendwelchen sinngleichen Kommentaren zuzutexten. Danke ;-)

Apolon  30.03.2018, 12:32
@auchmama

Sorry, aber was regst du dich auf, wenn Versicherungsspezialisten auf fehlerhafte Texte hinweisen???

Tatsache ist, dass nur derjenige den Rabatt übernehmen kann, der das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat, was er bei der Rabattübertragung schriftlich bestätigen muss.

Normalerweise wird in der Familie besprochen wer den Schadensfreiheitsrabatt übernehmen kann.  Nur wenn die ganze Familie das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat und die Mutter seit 27 Jahren auch ihren Führerschein hat, dann wird man ihr den SF-Rabatt übertragen auf ihren Antrag.

Und einen SF-Rabatt kann man nur an eine Person übertragen.

Eine Bitte an dich: zuerst mal über Antworten nachdenken, bevor du solche Texte vom Stapel lässt.

auchmama  30.03.2018, 13:51
@Apolon

Sag mal @Apolon - wo habe ich denn bitte etwas anderes behauptet, als das war Du hier schreibst?

Wieso also der Hinweis, dass hier angeblich etwas durch Fachleute richtig gestellt werden muss?

Eine Bitte an dich: zuerst mal über Antworten nachdenken, bevor du solche Texte vom Stapel lässt.

Dito. - was anderes fällt mir nun wirklich nicht mehr ein ;-P

schleudermaxe  30.03.2018, 14:09
@auchmama

... kein Dank nötig, denn ich werde nicht zugetextet.

auchmama  30.03.2018, 14:13
@schleudermaxe

Da haste wohl einfach nur Glück gehabt, dass sich die Spezialisten auf andere Antworten eingeschossen haben.

Frohe Ostern ;-)

schleudermaxe  30.03.2018, 14:15
@auchmama

.... nö, ich bin nur völlig irritiert!

Bisher wurden etwaige Schäden immer berücksichtigt und nun bei allen anderen hier nicht mehr. Tolle Wurst.

auchmama  30.03.2018, 14:24
@schleudermaxe

Naja, auch die Experten sprechen für mein Verständnis zumindest von den "schadensfreien Jahren". Also passt das schon zu dem, wie ich es auch kenne.

Was allerdings die anderen s.g. Richtigstellungen betrifft, dem kann ich auch nicht folgen. Das verstehen sicher nur Experten unter sich ;-)

schleudermaxe  30.03.2018, 16:29
@auchmama

.... schadensfrei bedeutet dann z.B. 5 Jahre ohne , im 6. einen, somit werden 5 übertragen und das geht nun einmal nicht.

Wenn Sie als Versicherter Ihren Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen, verlieren Sie Ihren SF-Rabatt unwiderruflich.

Haben Sie zum Beispiel bereits 20 unfallfreie Jahre angesammelt und Ihr Kind besitzt erst seit 4 Jahren den Führerschein, können Sie auch nur 4 Jahre übertragen.

Damit gehen die 16 weiteren Jahre einfach verloren. Besser: vor dem Abschluss beraten lassen!

Denn: Sie können nur so viele Prozente übertragen, wie der Fahranfänger bereits selbst hätte ansammeln können.

Ausschlaggebend ist, wie lange der Fahranfänger seinen Führerschein schon besitzt.

Apolon  30.03.2018, 16:52

Kleine Berichtigung:

Denn: Sie können nur so viele Prozente übertragen, wie der Fahranfänger bereits selbst hätte ansammeln können.

Nicht die Prozente werden übertragen, sondern die Schadensfreiheitsstufen.

Und die Prozente beim neuen Tarif oder Versicherer können abweichen.

Eine Übertragung kann nur dann stattfinden, wenn deine Mutter mit der Übertragung auf dich einverstanden ist.  Und dann sind es nur die Jahre seit du einen entsprechenden Führerschein hast und auch nur dann wenn du das Auto regelmäßig gefahren hast. Dies musst du bei der Rabattübertragung schriftlich bestätigen.

verreisterNutzer  30.03.2018, 16:57

Die Muddi hat nix mit dem Vertrag von Vadder zu tun und muß dem auch nicht zustimmen. Natürlich kann nur eine Person den SFR übernehmen, deshalb sollte man sich schon einigen wer es bekommen soll

Du kannst die Versicherung übernehmen.

Allerdings wirst du nur soweit herabgestuft werden, als wenn du selber diese Jahre gefahren hättest.

Bei dir also von 18 - 23 somit 5 Jahre.