Autoverkauf bei Hartz IV?

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Wird mir der Erlös aus dem Verkauf auf meine Hartz IV-Leistungen als Einkommen angerechnet?

Bei uns wurde gelehrt: Vermögen bleibt in der Tat Vermögen, allerdings fällt für Geldvermögen die besondere Privilegierung eines Autos weg.
Das heißt, das Vermögen kann dann den ganz normalen Freibeträgen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 4 SGBII unterliegen.
Das kann wiederum dazu führen, dass du etwas verwerten musst, dass vorher durch die besondere Kfz-Privilegierung geschützt war.
Bsp: Du hast einen Vermögensfreibetrag von 6150 EUR; 5000 EURhast du auf dem Sparbuch oder in Aktien oder Schmuck rumliegen. Kommen nun noch 7500 aus dem Autoverkauf dazu, übersteigt das deinen Vermögensfreibetrag.

ich sage mal NEIN

Denn wenn das Jobcenter von dem Auto weiß und nichts dagegen hat, tust Du ja mit dem Verkauf nichts anderes, als das Vermögen (das Auto) zu wandeln .... Du erwirtschaftest also kein neues Vermögen

helmutgerke  05.11.2011, 17:40

korrekt, dass Jobcenter müßte es als Vermögensumwandlung anerkennen

drshartwig 
Fragesteller
 05.11.2011, 17:59

vielen Dank. muß ich eine Vermögensumwandlung vorher beim Jobcenter anmelden oder bekannt geben?

Das KFZ ist ja ein Vermögensteil. Wenn du es verkaufts, tauschst du es ja nur in eine andere Vermögensform um. Du hast außerdem einen Freibetrag für Vrermögen in Höhe von 150,00 € je Lebensjahr. Wenn du den Betrag in eine Altersversorgung einbringst, istr der Freibetrag 750 € je Lebensjahr.