Autounfall, wer hat Schuld? Wie läuft das jetzt?

10 Antworten

Der Traktor hat zwar die Ursache gesetzt, jedoch kann dein Mann auch nicht einfach mit Tempo 100 überholen, da mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer gerechnet werden muß, bzw. dein Mann ja auch hätte wahrnehmen müssen, dass die Blinker des Traktors verdeckt sind.

Auf jeden Fall wird ihm eine Teilschuld an dem Unfall auferlegt. Ferner sollte dir klar sein, dass ein schwarzes Auto auf schwarzem Asphalt schwerer zu erkennen ist, als ein weißes.

Laelia1982 
Fragesteller
 11.03.2021, 14:21

? Es ist eine Landstraße... keine frisch-geteerte, schwarze Straße... sie ist grau... um nicht zu sagen Hellgrau... und draußen war es noch sehr hell.

§ 54 Absatz 1 StVZO

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

Ich bin jetzt kein Experte was Verkehrsunfälle betrifft, aber aus meiner Sicht läge die Schuld wenn nicht sogar Hauptschuld, bei dem Treckerfahrer. Denn zum einen hat er sich so um sein Fahrzeug (Gespann) zu kümmern, dass das Rücklicht und die Blinker einwandfrei zu sehen sind und alles Verkehrssicher ist. Zudem muss er als Linksabbieger natürlich in den Spiegel schauen bevor er nach links Abbiegt und kann das erst dann tun wenn er sicher ist das ein gefahrloses Abbiegen möglich ist.

Insbesondere dann wenn er mit einem Gespann unterwegs ist. Fährt er Solo hätte er sehen können und müssen das hinter ihm ein Fahrzeug fährt. Ein Trecker hat relativ große Scheiben. Das Argument er hätte ein Fahrzeug mit einer anderen Farbe besser gesehen ist meiner Meinung nach dann also Blödsinn. Und ich ich sehe im Spiegel auch weiße Fahrzeuge wenn die Spiegel sauber sind, kann mich aber nur auf den Spiegel allein aber auch nicht verlassen. Stichwort Schulterblick.

Andererseits, wäre deinem Mann aufgefallen das auf der linken Seite eine Straße, Feldweg oder Einmündung ist und der Trecker seine Geschwindigkeit verringert hat, hätte er evtl. mit einer Aktion des Treckerfahrers rechnen müssen und gar nicht erst Überholen dürfen. Es käme für mich auch darauf an wo das ganze passiert ist. Also innerorts oder außerorts. Abgesehen davon Überholt man nicht wenn es unübersichtlich ist.

Schwierig........ Da muss wohl ein Anwalt am besten für Verkehrsrecht ran.

Laelia1982 
Fragesteller
 11.03.2021, 14:18

Es ist keine unübersichtliche Straße, im Gegenteil. Keine Kurve an der Stelle und nichts. Die Strecke ist gerade. Traktoren fahren in der Regel ja immer sehr langsam. Da dies eine 100er-Zone ist fällt es einem PKW-Fahrer wohl auch nicht unbedingt so auf, wenn der Traktor vor ihm von 15 km/h auf 7 km/h herunterbremst... würde ich jetzt mal behaupten.
Ich glaube mittlerweile auch, dass wir einen Anwalt hinzuziehen werden. Wir wollen niemandem ans Bein pinkeln, zumal der Traktor-Fahrer auch wirklich sehr nett war, aber wir wollen nicht über's Ohr gehauen werden...

AlterHaudegen75  11.03.2021, 14:21
@Laelia1982

Von der Beschreibung her hätte ich auch auf außerorts getippt..... Aber ich möchte da wirklich nichts falsches sagen und würde echt einen Anwalt hinzuziehen. Der andere mag ja nett sein trotzdem muss man sein Recht durchsetzen.

Eigentlich liegt sowieso primär die Hauptschuld beim Traktorfahrer. Wer außerorts abbiegt, muss sicherstellen, dass er nicht überholt wird! Das wissen viele nicht…

Nichts desto trotz ist natürlich nicht auszuschließen, dass dein Mann eine Teilschuld bekommt, wenn es beispielsweise eine unübersichtlichen Stelle war. Auch ist der Aspekt, dass ihm nicht aufgefallen ist, dass er die Beleuchtung des Traktors nicht sehen konnte, nicht gerade zuträglich – dann hätte er eben umso vorsichtiger fahren müssen…

Da ihr primär von der Ausgangsrechtslage keine Schuld habt, würde ich mich sicherheitshalber anwaltlich vertreten lassen, zumal in dieser Konstellation dann sowieso der Unfallgegner beziehungsweise seine Versicherung die Anwaltskosten tragen muss. Ihr habt also gute Chancen keine Schuld zu bekommen beziehungsweise die geringere, insofern würde ich in diese Beratung investieren.

AlterHaudegen75  11.03.2021, 14:18

Ich hatte erst an das übliche "der hintere hat Schuld Ding" gedacht. Aber so einfach ist das hier wohl nicht.

T3Fahrer  11.03.2021, 14:21
@AlterHaudegen75

Ja, ich finde die Rechtslage zugegebenermaßen auch immer erstaunlich, weil ich dem Überholenden gedanklich eher die Schuld gegeben hätte, aber man liest es immer wieder, dass die Rechtsprechung dem Abbieger primär die Schuld zuschreibt…

AlterHaudegen75  11.03.2021, 14:24
@T3Fahrer

Eben. Das habe ich auch schon mehrfach gelesen. Da habe ich auch erst gedacht das der hintere glasklar Schuld hätte. Aber dem war dann am Ende nicht so.

Eure Haftpflichtversicherung kümmert sich um die Ansprüche der Gegenseite. Das betrifft sowohl die Regulierung von berechtigen Ansprüchen als auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Dafür brauch ihr auch keinen Anwalt.

Das wird auf eine Haftungsteilung hinauslaufen. Ich schätze das wird vor Gericht landen um die genaue Quote zu ermitteln. Wenn dann dort die Haftungsquote geklärt ist, könnt ihr euren Anteil dann recht unkompliziert (weil ja die Haftung schon geklärt ist) von der Gegenseite fordern.

Das Ganze wird ne Weile dauern.