Autotacho Kilometer verfälscht was tun?

10 Antworten

Ich kenne mich mit dem Recht der Schweiz nicht aus, aber hier wirst Du sicherlich ohne anwaltliche Hilfe nicht mehr viel machen können. Alleine der massive Wertverlust des Fahrzeugs bei Wiederverkauf...

Nimm ein paar Franken in die Hand und lasse Dich beraten.

Du bist also betrogen worden. Ich würde mir erst mal einen anwaltlichen Rat einholen ( Rechtsschutzversicherung) Und dann abwägen, ob man evtl für die gefälschte Kilometerleistung eine Entschädigung vom Verkäufer erzwingen kann. Und im Vertrag steht doch bestimmt auch die Kilometerleistung die Dein Verkäufer eingetragen hat, und die ist ja offensichtlich falsch.

snakehouse 
Fragesteller
 12.11.2016, 17:28

die kilometerleistung steht im vertrag (also die falschen 158'000). Rechtsschutz gibts ein Problem, bin 18 geworden und war vorher über die Familie rechtsschutzversichert. da ich noch keine neue abgeschlossen hatte für mich, hab ich wohl keine. danke für deine Antwort

Mitjast  12.11.2016, 17:41
@snakehouse

Bei der Rechtsschutzversicherung würde ich nochmal mit Deinen Eltern sprechen, vielleicht gibt es da Fristen o.ä. Denn Rechtsauskunft ist meistens ohne Probleme möglich.

Ich bin ebenfalls beim Gebrauchtwagenkauf arglistig getäuscht worden; da beim  ADAC über die Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Erstberatung durch einen Vertragsanwalt besteht, wandte ich mich dorthin und erhielt eine Liste aller regional zuständigen Vertragsanwälte; bei einem davon wurde ich fündig. (Notfalls kann man einen weiteren befragen) 

In der Schweiz besteht so eine Möglichkeit vielleicht auch über einen  Automobilclub?

Es gibt noch etwas, worauf man achten muss: selbst, wenn man in allen Punkten Recht bekommt und die arglistige Täuschung gerichtlich bestätigt wurde, man aber den Kauf nicht rückabwickeln kann, muss man immer noch damit rechnen, dass der Privat-Verkäufer wegen geringen Einkommens gar nicht in der Lage wäre, Schadensersatz in entsprechender Höhe zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher würde 'fruchtlos pfänden'.

In diesem Fall ginge es also aus wie das 'Hornberger Schießen' - nach viel Aufwand nix gewesen. Also Obacht!

Außerdem ist es (in Deutschland) so, dass bei privaten Autodeals der Ort des Verkäufers  Gerichtsstand ist. Gut bedient ist man da, wenn sich der um die 360 km weit weg befindet und viele bergige und waldige Strecken umfasst. Vielleicht noch mit Gerichtsterminen im Winter?  Und - angenommen, man nutzt das Corpus delicti für diese Fahrten zum Gerichtstermin: bei einer Rückabwicklung würden sich kilometerbezogene Nutzungskosten für diesen Wagen schadensersatzmindernd bemerkbar machen. 

Man kann gar nicht genug durchs Knie um die Ecke schauen, um alle möglicherweise auftauchenden Widrigkeiten zu erfassen. Der Rest wird dann unter 'Erfahrung' verbucht!

Spielwiesen  12.11.2016, 21:23

Ich korrigiere: "Und - angenommen, man nutzt das Corpus delicti für diese Fahrten zum Gerichtstermin: bei einer Rückabwicklung würden sich kilometerbezogene Nutzungskosten für diesen Wagen schadensersatzmindernd bemerkbar machen." - das trifft so nicht zu (das fiel mir grad ein), denn wenn man den Kauf rückabwickelt, ist 
Gerichtsstand der Wohnort des Käufers und nicht des Verkäufers .

Nach Schweizer Recht sieht es so aus:

Die durchschnittliche Laufleistung eines Personenwagens wird heute mit ca. 15‘000 km pro Jahr angenommen

Beträgt die Laufleistungsabweichung mehr als eine Jahresfahrleistung, so kann nicht mehr von eine Bagatelle gesprochen werden und die haftungsbegründende Abweichung gilt als erheblich

Aber auch:

Die blosse Laufleistungsangabe im Autokaufvertrag gilt noch nicht als Zusicherung einer Eigenschaft

Hier noch die entsprechende Website. Wenn  Du runterscrollst, findest Du da noch die entsprechenden Gesetzestexte aus dem OR. Du wirst aber zur Durchsetzung Deiner Ansprüche wohl nicht umhinkommen, einen Anwalt einzuschalten. Selbstverständlich gibt es da Experten für Autorecht.

https://www.auto-recht.ch/auto-maengel/maengel/tachomanipulation

 

snakehouse 
Fragesteller
 12.11.2016, 17:38

Die 15'000km wären ja deutlich überschritten. Hatte die Seite auch gefunden. Zusätzlich redete er ja mehrmals von den nur 158'000 km und im inserat wars ja auch so. die frage ist ob das reicht und ob man das noch nachweisen kann, das er das gesagt hat. danke für die antwort und einen schönen abend

nurromanus  12.11.2016, 17:53
@snakehouse

Eben, darum sprach ich von Anwalt. Was er, neben dem falschen KM-Stand alles noch gesagt hat, wird rechtlich kaum verwertbar sein. Wie Du aber der Seite entnehmen kannst, liegt doch eine erhebliche Manipulation vor. Damit Du zu Deinem Recht (Rückgabe und/oder finanzielle Entschädigung) kommst, lege ich Dir schon ans Herz, eben einen Anwalt zu kontaktieren. Wenn Du nun sagst, das kostet in der Schweiz mindestens CHF 250.00 die Stunde.. Ja richtig. Gibt in der Schweiz, zumindest in den Städten, aber auch die sogenannte "unentgeltliche Rechtsauskunft", da musste Du zwar Wartezeiten in Kauf nehmen, kostet aber dafür nichts. Zumindest können die Dir sagen, ob genug "Fleisch am Knochen" ist, um einen autorechtlichen Spezialisten einzuschalten. Gewinnst Du das entsprechende Verfahren, bezahlst du den Spezialisten ja nicht.

Dir auch einen schönen Abend.

imager761  12.11.2016, 17:55
@snakehouse

nurromanus Link bestätigt meine Vermutung, wonach du auch in der Schweiz deinem VK Tachomanipulation oder Kenntnis derselben nachweisen müsstest, die arglistig verschwiegen wurde, 28 OR - die Tatsache der Maipulation oder falsche Angabe der Laufleistung allein gibt das nicht her.

Du hast einen BMW von einem BMW-Mechaniker gekauft, der 25 Jahre BMW Erfahrung hat.

1l Öl-Verbrauch auf 1000km ist eindeutig zu viel, und als Fachmann wird er es wissen müssen.

Den Kilometerstand kann er als Fachmann leicht prüfen, denn wenn das Auto bei einer Vertragswerkstatt war, wird der Km-Stand erfasst und lässt sich also für ihn leicht überprüfen, das Auslesen reicht da nicht immer aus. 

Und selbst wenn er ohne Gewährleistung gekauft hast, kannst du da vielleicht trotzdem was raus holen.

Am besten wendest du dich an einem Fachkundigen Anwalt und fragst den was man da raus holen kann