Autos abschleppen lassen, die im Halteverbotbereich für Umzug stehen?

5 Antworten

Ich führe das mal noch etwas genauer aus, da die Antworten hier ja sehr mager sind. Ja, du musst immer die Polizei rufen, denn nur die kann das Abschleppen eines Autos anordnen. Ich zitiere mal; Die Polizei wird wahrscheinlich erst versuchen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Wenn dies gelingt und die Polizei den Halter kontaktieren kann, wird man den Falschparker zur Umsetzung seines Fahrzeugs anhalten. Andernfalls wird die Polizei das Fahrzeug auf Kosten des Falschparkers abschleppen lassen. Hier findest Du genauere Infos: http://www.halteverbot123.de/halteverbot-lexikon-abschleppen-lassen.html

Wenn Du aus eigener Regie den Abschleppdienst wird der im besten Fall gar nicht kommen oder im schlimmsten Fall kommen, dich einmal Dumm ansehen, den Falschparker nicht abschleppen und dir Anfahrt und Zeit in Rechnung stellen. Dann hast du eine dicke Rechnung aber immer noch ein Auto in deiner Halteverbotszone stehen. 

Die Halteverbotszone die du aufstellen lässt, regelt erst nur einmal, dass man dort nicht parken darf. Die Polizei wird benötigt um festzustellen, dass man falsch geparkt hat. Deswegen dürfen nur die den Abschleppwagen rufen. 

Wenn das Halteverbot offiziell genehmigt wurde, ruf die Polizei an. Nichts selber in die Wege leiten! Du bleibst an den Kosten hängen.

Wenn du ein Abschleppwagen bestellst , mußt du ihn auch bezahlen. Könnte dann auch noch Ärger mit dem Besitzer geben. Du mußt eine Behörde einschalten.

eiinzelton 
Fragesteller
 11.03.2015, 03:23

Das heißt, ich sollte dann ggf. die Polizei anrufen? 

Sowas läßt sich auch entspannter regeln. Sollte es tatsächlich dazu kommen, ruf bei der Polizei an. In der Regel wird man versuchen, über die Kontaktdaten bei der Zulassungsstelle den Halter zu erreichen und dazu zu bewegen, sein Auto wegzuschaffen.

Derjenige, der den Abschleppdienst ruft und abschleppen lässt muss bezahlen!