Autokauf gleich Reperatur Garanie zahlt nicht?
Hallo
wir haben uns am 05.04 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Dieser drängte uns darauf eine Gebrauchtwagengarantie ab zu schliessen diese kostete uns 250 Euro extra für ein Jahr. Wir sind dann nach Hause gefahren (170 km) war auch alles gut bis wir das Auto dann zum zweiten mal starteten. Auf ein mal hat die Motorkontrolle geleuchtet. Sind dann nach dem Wochenende hier in die Werkstatt der hat den Fehler gelöscht beim nächsten mal Auto starten brannte die Lampe wieder. Waren dann gestern noch mal in der Werkstatt und der hat jetzt festgestellt das die hintere Lamdasonde kaputt ist Kosten ca 200 Euro. Ich habe dann bei der Gebrauchtwagengarantie angerufen und nachgefragt ob die das übernehmen. Leider wurde mir das verneint da wir nur eine "Classic" abgeschlossen haben. So jetzt meine Frage kann ich irgendwas tun damit ich nicht auf der Reparatur sitzenbleibe? Ich würde ja zum Anwalt gehen da ich aber leider eine SB von 150 Euro habe würde sich das ja nicht lohnen.
Danke Andrea
3 Antworten
Dieser Schaden gehört sicher zur gesetzlichen Sachmangelhaftung. Die muss dir der verkaufende Händler gewähren wenn er das Fahrzeug im eigenen Namen und nicht als Vermittler verkauft. Schaue also mal in den Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) wer der tatsächliche Verkäufer ist. Steht dort der Vorbesitzer, dann hast du sicher Pech und im Vertrag steht das die Sachmangelhaftung ausgeschlossen ist. Ansonsten musst du dem Verkäufer die Möglichkeit einer Nachbesserung auf seine Kosten einräumen.
Eine Gebrauchtwagengarantie hebt die gesetzliche Sachmangelhaftung nicht auf.
Es geht bei dir nicht um einen Fall von Garantie, sondern um Gewährleistung. Der Händler muss bis zu 6 Monate nach Verkauf nachweisen, dass der Mangel noch nicht vorgelegen hat als das Auto übergeben wurde. Kann er das nicht, muss er für die Reparaturen aufkommen. Ein Anwalt wäre sicher sinnvoll, weil gegen einen Händler kommst du auf privatem Wege in der Regel nicht allzu weit. Es geht, wie gesagt, um Gewährleistung, nicht um Garantie und so wie es aus meiner Sicht aussieht muss der Verkäufer die gesamte Reparatur zahlen.
Das verstehe ich nicht, wenn Du bei einem Händler ein gebrauchtes Auto kaufst, hast du doch lt. Gesetz eine Garantie von 1 Jahr automatisch. VG http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1
Ich hab keinen Plan :-( Der Händler hat gesagt das wenn was ist muss ich mich an die Gebrauchtwagengarantie wenden und die hab ich angerufen und habe gefragt ob die es übernehmen wurde verneint. Höchstens der Händler muss dafür aufkommen da ja höchstwahrscheinlich der Mangel vorher schon bestand und nur der Fehler vor Autokauf gelöscht wurde.
Du hast doch den Kaufvertrag vom Händler und an diesen mußt du dich wenden, der muß dem Mangel abhelfen. Wenn nicht, kannst du ihn verklagen. Eine Extra-Gebrauchtwagengarantie abzuschließen war reiner Unsinn, da hat er dir etwas aufgeschwatzt, was eigentlich ja automatisch besteht - alos nicht abweisen lassen!
Du kannst dich auch die Verbraucherzentrale wenden, - der Händler ist dein Vertragspartner, - wenn dem Mangel nicht abeholfen werden kann, dann Kaufvertrag anfechten, rückabwickeln wegen arglistiger Täuschung - aber das setzt einen Gutachter voraus.
Hallo
der Händler ist der Verkäufer! Beim Kauf sagte er wir müssen die GArantie abschliessen damit er nicht haften muss. Also ich denke ohne Rechtsanwalt komme ich da nicht weiter.
Danke für die Antwort!