Auto über das Gewerbe anmelden - Was muss ich beachten und wissen?
Hi Leute,
ich möchte gerne ein Auto kaufen, der Verkäufer bietet den kauf aber nur für Gewerbetreibende an, was eigentlich kein Problem darstellt da ich vor kurzem ein Gewerbe gegründet habe.
Frage 1: Warum macht das der Händler ? Nur weil dann die Gewährleistung weg fällt ? Frage 2: Was muss ich beachten wenn das Auto über das Gewerbe zugelassen wird? Frage 3: Wie sieht das mit der Auto-Versicherung aus? Muss da speziell was beachtet werden ?
Vielen Dank schon mal im voraus :)
3 Antworten
Hallo;
denke der Händler macht das hauptsächlich um aus der Haftung / Gewährleistung raus zu sein.
Solltest Du das Auto gewerblich nutzen, kannst Du es steuerlich geltend machen.
Hiezu - weil diese Thema etwas umfangreicher ist - würde ich das Finanzamt anrufen, beziehungsweise Deinen Steuerberater.
Und falls Du noch keinen hast, empfehle ich Dir dringend einen wenn Du gewerblich tätig bist. Nicht nur wegen dem Autokauf, sondern für all Deine geschäftlichen Angelegenheiten, auch wenn er mit etwa 150€ / Monat etwas teuer wirkt.
Dass der Händler nur an Gewerbetreibende / oder ins Ausland verkauft, spricht dafür, dass das Auto ein Gebrauchtfahrzeug ist.
Hier aufpassen. Du bezahlst nicht für den Gebrauchtwagenpreis, sondern für den ehemaligen Neuwagenpreis bei der 1%-Regelung.
Ich rate wirklich zu einem Steuerberater, bevor böse Überraschungen aufkommen.
Gruß;
Makola
Wenn es ein gebrautes Auto ist, wird es wohl um den Gewährleistungsausschluß gehen. Die Frage ist, was für ein Gewerbe Du angemeldet hast ? Wenn es z.B. rakitik2 Gourmetimbissbude (also eine Personenfirma) ist, wirst (glaube ich) immer Du persönlich als Fahrzeughalter eingetragen. Wenn es eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ist, wird die Gesellschaft als Fahrzeughalter eingetragen. Aber dazu muß die Firma schon im Handelsregister eingetragen sein. Hier muss dann natürlich auch die Firma als Halter bei der Versicherung angegeben sein. Wenn das dein einziges Auto ist, und Du deinen persönlichen Schadensfreiheitsrabatt anrechnen willst, kann auch die GmbH Fahrzeughalter, und Du persönlich Versicherungsnehmer sein. Dann brauchst Du die Prozente nicht erst auf die GmbH zu übertragen.
Ich glaube das wird dann als Standort des Fahrzeugs die Firmenadresse eingetragen, aber als Halter Du selbst. Wenn der Händler die Mehrwertsteuer ausweist, kannst Du die natürlich sofort als Vorsteuer geltend machen. Aber Gebrauchtfahrzeuge werden ja meisstens ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung) verkauft, und dann kann man die auch nuicht ala Vorsteuer geltend machen. Und dann hast Du die Wahl zwischen Fahrtenbuch oder pauschal 1% vom Neupreis monatlich als Privatentnahme.
Die Hersteller verstehen unter Gewerbe einen reguläres Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern .
Vielen Dank, es handelt sich hierbei um eine Personenfirma(GbR)