Auto schrott - Fahrzeugbrief veloren...was nun?

5 Antworten

Dann wirst du wohl zu der Zulassungstelle gehen und denen an Eid versichern das du den Fahrzeugbrief verloren hast ,das kostet allerdings auch was ,nichts ist umsonst nur der Tod und der kostet das Leben.

koenigstiger196  06.03.2015, 10:49

nö falsch in diesem falle

Antitroll1234  06.03.2015, 11:54
@koenigstiger196

Nö richtig in diesem Fall, kein zertifiziertes Verschrottungsunternehmen nimmt das Fahrzeug ohne ZB Teil II an. 

Hallo!

  • Wenn du Besitzer bist, musst du einen neuen Brief beantragen. Sonst kannst du nichts machen.
  • Sollte der Brief hinterlegt sein - zB bei einer Bank - dann musst du das mit dem jeweiligen Institut abklären. Eine Verschrottung von deiner Seite aus wäre in so einem Fall nicht möglich.

LG Bernd

Beim Straßenverkehrsamt einen neuen ausstellen lassen und den Wagen damit Abmelden. Kommt nicht Billig, aber anders geht es nicht.

koenigstiger196  06.03.2015, 10:50

warum ??

Rockuser  06.03.2015, 10:55
@koenigstiger196

Willst Du den Wagen angemeldet Verschrotten? Du brauchst einen entwerteten Brief .Oder was soll das Warum??Wenn dann kann man auch detaillierter Fragen. Ich hasse solche Kommentare.

hallo

finger weg vom adac !!! rufe einen schrotti an , streiche ca 70-150€ ein und du erhältst dann ein verschrottungsprotokoll , und abmelden , benötigst du nur den schein und kennzeichen

gruss

Antitroll1234  06.03.2015, 10:54

und abmelden , benötigst du nur den schein und kennzeichen

Nein er benötigt zur Abmeldung auch den Brief (ZB-Teil II), und bei endgültiger Stilllegung auch den Verwertungsnachweis.

Rockuser  06.03.2015, 10:57

Völliger Müll. Wenn Du keine Ahnung hast, brauchst Du doch nicht Antworten.

Rockuser  06.03.2015, 10:57

Völliger Müll. Wenn Du keine Ahnung hast, brauchst Du doch nicht Antworten.

koenigstiger196  06.03.2015, 11:23
@Rockuser

leute leute seit ewigkeiten im geschäft , was willst du mir erzählen ??!! zul und kennzeichen brauchst du zum stilllegen zum an oder ummelden den brief zul

koenigstiger196  06.03.2015, 11:35
@koenigstiger196

Erforderliche Unterlagen

ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Vorlage der ZBII ist nicht erforderlich.
Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis

und seit diesem jahr kannst du von zu hause aus stilllegen , ohne das haus zu verlassen

Antitroll1234  06.03.2015, 11:43
@koenigstiger196

Hier geht es um eine endgültige Stilllegung (Verwertung des Fahrzeuges), dort ist zwingend vorgesehen, dass ZB Teil I sowie ZB Teil II entwertet werden und mit einen Stempelaufdruck "Verwertungsnachweis lag vor" versehen werden. ZB Teil II ist durch Abschneiden der unteren linken Ecke zu entwerten.

Kein zertifizierter "Schrotti" wird das Fahrzeug ohne die erforderlichen Papiere verschrotten und demjenigen ein Verwertungsnachweis ausstellen.

Rockuser  06.03.2015, 17:22
@koenigstiger196

Genau so ein Mist, wie deine anderen Behauptungen!!! Du solltest deinen Fehler einfach einsehen, und nicht noch weiter auf die eigentlich gestellte Frage antworten. Langsam wird es echt Peinlich für Dich.@koenigstiger196

koenigstiger196  07.03.2015, 06:46
@Rockuser

So so peinlich für mich ? Oder doch für dich , wenn du keine Ahnung hast , lass es ! Seit diesem Jahr kannst du von zu Hause aus stilllegen , und zum stilllegen benötigst du Schein und Kennzeichen ! Mit dem verwertungsnachweiss ersparst du die die entgültige ausserbetrieb Setzung !! Mach dich erst schlau , bevor du mich hier anmachst ! Wetten wir ??.!! Für jedes Fahrzeug das ich innerhalb von 12 Monaten mit Schein und Kennzeichen stilllege , bekomme ich von dir 10€ !!?? Was hältst du davon ? Kann ja nichts schiefgehen deiner Meinung

Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Auf der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Briefes abgeben, nach etwa 4 Wochen wird dann ein neuer Brief (ZB-Teil II) ausgestellt. 

dlcdg  06.03.2015, 10:45

ist mir auch schon passiert, aber ich haben den Brief sofort bekommen.

Antitroll1234  06.03.2015, 10:51
@dlcdg

Beim Schein (ZB-Teil I) ist dies sofort möglich, beim Brief (ZB-Teil II) ist eine sofortige Neuausstellung nicht möglich, da ein Aufgebot erfolgt, bedeutet: 

Die Zulassungsstelle meldet den Verlust des Fahrzeugbriefs an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und diese Behörde veröffentlicht den verlorenen Kfz-Brief im Verkehrsblatt.  

  • Die Veröffentlichung im Verkehrsblatt räumt allen Institutionen und Dienstleistern, die Briefe besitzen (wie z.B. Händler, Leasinggeber, Banken), das Recht ein, innerhalb von 14 Tagen gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes Einwände zu erheben. Vorausgesetzt, sie sind im Besitz des Fahrzeugbriefes. Dann verhindern sie mit dem Einspruch eine Doppeltausstellung der Urkunde.
  • http://www.helpster.de/verlust-vom-fahrzeugbrief-so-erhalten-sie-neue-kfz-papiere_17490


    koenigstiger196  06.03.2015, 10:52

    warum ??