Auto ohne Spiegel fahren legal?

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Rechtlich ist ein seitenspiegel ein teil der entsprechend der Bauartgenemigung unterliegt und so erlischt die Betriebserlaubnis wenn das Fahrzeug ohne gefahren wird.. Kommt auch immer auf den Beamten an der Dich rauszieht..und wie Kulant der ist..

Da gibts schon einen gewissen Ermessensspielraum der auszuschöpfen ist.. Wenn der Ärger mit seiner Frau hatte und Du in die Nächste Kontrolle reinfährst dann kannst du eventuell die gesammte Härte der Gesetzgebung spühren.. und der ist sógar dann noch im Recht.. oder er ist gut drauf und zeigt die den Schimpfenden zeigefinger und fordert dich auf das umgehend zu beheben.. fertig .. kann so oder anderst laufen..

Warum bitte fährt man mit einem beschädigten Fahrzeug ohne die sicherheitsrelevanten Bauteile instandzusetzen?? wenn man mehrere Tage damit rumfährt darf man sich nicht wundern zum besonderen Ziel von Kontrollen zu werden.. und wenn die Dich sehen müßen die sogar Reagieren.. so ein Spiegel ist beim Verwerter für wenige euronen zu haben OK Fahrzeugabhängig auch etwas mehr ... wenn der eine nix hat dann zum nächsten fahren oder besser Telefonisch anfragen.. eventuell gibts sogar ne Passende Türe für den kleinen Euro... Joachim

Ist mir auch mal passiert. Hab damals den abgefahrenen Spiegel mit viel Klebeband wieder drangebastelt und bin zur nächsten Werkstadt gefahren. Selbst ist die Frau :-))))

Theoretisch dürftest du damit fahren, da du ja noch einen Innenspiegel hast. Nur wenn du keinen Innenspiegel hast, sind zwei Außenspiegel vorgeschrieben.

Empfehlen würde ich es aber nicht, da das Auto mit einem fehlenden Spiegel auf der Fahrerseite baulich verändert ist. Wenn du dann beispielsweise beim Links einordnen jemanden übersiehst und einen Unfall verursachst, bekommst du unter Umständen eine Teilschuld.

Meine Empfehlung: Hol dir doch erstmal irgendwo vom Schrottplatz für 20€ einen passenden Spiegel, scheißegal welche Farbe die Spiegelkappe hat und ob da Kratzer dran sind. Bau ihn an und dann bist du erstmal auf der sicheren Seite.

  1. bei der Fahrerseite spricht man üblicherweise von der linken Seite.
  2. ohne rechten Seitenspiegel solltest du nicht fahren. Du bekommst im Falle eines Unfalls immer eine Teilschuld zugesprochen.

Nein. Gem. § 56 StVZO muss dein Fahrzeug Spiegel haben. Welche, darauf wird in Abs. 2, Punkt 1 dieser Norm auf den Anhang III verwiesen. Dieser ist zwar weggefallen, wurde jedoch durch die Richtlinie 2003/97/EG ersetzt. Lt. Punkt 1.1.1.14 dieser Richtlinie gehört der Außenspiegel der Gruppe II und III an, der die Sichtfelder gem. Anhang III abbilden muss. Dort steht dann, dass je ein sog. "Hauptrückspiegel (groß)" sowohl auf der Fahrer- als auch Beifahrerseite vorhanden sein muss. (Seite L 25/35)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:025:0001:0045%3a%44E%3a%50DF

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