Auto nach Vollkaskoschaden auf Ehefrau ummelden (wegen Schadensfreiheitsklasse)?

10 Antworten

Wenn deine Frau tatsächlich einen eigenen, guten SFR hat, kann man das machen. Unter Umständen ist hierfür nicht mal die Ummeldung (bei der Zulassungsbehörde) nötig, wenn die ordentliche Kündigung des Vertrags noch möglich ist (oder Sonderkündigung wegen des zweiten Schadens).

Wenn es wirklich nur VK (und nicht auch Haftpflicht) Schäden waren könnte man auch in Betracht ziehen die VK zum 01.01. zu kündigen und im Jahr 2017 ohne zu fahren. Anschließend (ab 01.01.2018) wir die VK SF Klasse wieder an die der Haftpflicht angepasst. Es besteht natürlich das Risiko eines weiteren Schadens in 2017 für den dann keine VK mehr bestünde. 

lkwpeter 
Fragesteller
 21.12.2016, 15:00

Danke für deine Antwort!! 

Das mit "nur Haftpflicht" ist mir etwas zu heikel. Wie gesagt, 10 Jahre keinen Unfall gehabt und dieses Jahr nun gleich zwei. Aber danke für den Tipp! :-)

Eine Übertragung auf deine Ehefrau ist jederzeit möglich, aber nur die Jahre die sie auch tatsächlich das Auto gefahren hat, wobei natürlich die Schadensfreiheitsstufen bezüglich der gemeldeten Schäden in Abzug gebracht werden.

lkwpeter 
Fragesteller
 21.12.2016, 14:55

Hallo! Danke für deine Antwort!

Wie genau meinst du das? Wenn ich das Fahrzeug komplett ummelde, bekommt doch **meine derzeitige** Versicherung die Meldung "Fahrzeug abgemeldet" und der Vertrag wird beendet.

Dann meldet meine Frau das Fahrzeug bei einer x-bliebigen Versicherung an und steigt in **ihrer** normalen SFK an. Da dürfte doch eigentlich nichts bei meiner Frau "abgezogen" werden oder Ähnliches, oder?

Wie gesagt, meine Frau hat kein Auto angemeldet zurzeit. Da wir zusammen nur ein Auto haben, würden wir einfach den Halter wechseln.

schleudermaxe  21.12.2016, 15:38
@lkwpeter

... und warum den Halter wechseln? Das kostet doch auch!

siola55  21.12.2016, 19:32
@schleudermaxe

Damit der Versicherer gewechselt werden kann - logo?

Apolon  22.12.2016, 00:53
@lkwpeter

@Ikwpeter,

wenn du das Fahrzeug auf den SF-Rabatt deiner Ehefrau anmeldest, dann ist dies natürlich möglich. Bedenke aber, ein Schadensfreiheitsrabatt verfällt auch nach einigen Jahren meist nach 7 bzw. 10 Jahren.

Nur ich hatte dich so verstanden, dass du deinen bisherigen Rabatt auf deine Ehefrau übertragen möchtest.

schleudermaxe  21.12.2016, 15:37

... eine Übertragung bei eigener, besserer SF-Klasse?

Da merkt man/Frau schon Deine Potenz in Sache Kfz-Versicherung.

... und was sagt Dein Berater dazu, warum läßt der Dich so hängen?

Ich fürchte, da hat sich auch einer verzockt und auf den RS verzichtet, der ja eine Rückstufung verhindert.

Wenn du den jetzigen SF-Rabatt auf deine Frau überschreibst, werden natürlich auch die beiden Schäden berücksichtigt. 

Ausnahme wäre, wenn deine Frau dafür ein anderes Fahrzeug abmeldet.

lkwpeter 
Fragesteller
 21.12.2016, 14:59

Hallo! Danke für deine Antwort!

Ich glaube, das hast du falsch verstanden. Ich möchte NICHT **meinen derzeitigen SFK überschreiben**. 

Vielmehr möchte ich das Fahrzeug **auf meine Frau anmelden.** Diese hat seit ca. 4 Jahren kein Fahrzeug mehr als Halterin. Sie hatte damals eine gute SFK (letzte Papiere sagen SFK 25 - danach gab es aber einen Unfall, weshalb wir das jetztige Fahrzeug auf mich angemeldet haben). Ich schätze, sie hat ungefähr SFK 14 oder so.

Was schreibst Du denn da für einen Kram?

Vor 4 Jahren warst Du 27, jetzt wohl 31.

Wie kannst Du heute sagen, daß Du nie mehr ein Auto auf Dich anmelden wirst, zumal Du ja schon "älter" bist?

Ich wünsche Euch ja, daß die Ehe ewig hält, aber normal ist das heutzutage nicht mehr.

lkwpeter 
Fragesteller
 21.12.2016, 15:02

Ich nutze den Account meines Sohns. Danke ihre Glückwünsche bzgl. meiner Ehe. ;-)