Auto Halter Besitzer Versicherungsnehmer

5 Antworten

Das Auto kann jeder X- beliebige kaufen, theoretisch könnte dir das Auto geschenkt werden. Wenn du dann dein Auto versicherst, wird immer ein Versicherungsnehmer und ein Fahrzeughalter angegeben. Der Versicherungsnehmer ist das logischerweise dein Vater und du bist der Fahrzeughalter. Man kann aber auch gucken, ob es nicht sogar billiger wäre, wenn dein Vater sich auch als Fahrzeughalter angibt, nur dann kriegt er halt auch die Post, falls du mal geblitzt wirst o.ä.

du kannst den kaufvertrag unterschreiben, kein problem. das auto gehört dann dir, du bist der eigentümer und kannst es ohne probleme über deinen vater als zweitwagen anmelden. ist beides voneinander unabhängig

ente94 
Fragesteller
 07.05.2013, 23:37

Wäre ich dann auch der Halter?

beantworter01  07.05.2013, 23:54
@Dilithium

manche versicherungen schießen da aber quer. da kann der halter nur der versicherungsnehmer sein

siola55  07.05.2013, 23:58
@ente94

Der Halter wird auf der Zulassungsstelle festgelegt! Hat mit der Versicherung erst mal nichts zu tun, ausser dass die Kfz-Prämie bei verschiedenem Halter und Versicherungsnehmer höher ausfällt wegen einem Zuschlag!

siola55  08.05.2013, 00:00
@beantworter01

Dies ist nur bei Sondereinstufungen der Fall, nicht jedoch bei der normalen Zweitwagenregelung mit der Einstufung SF 1/2!

Hallo liebe ente 94,

niemand ist an diesen Kaufvertrag versicherungstechnisch gebunden: der VN ist frei wählbar (Vater oder Kind), der Halter wird bei der Zulassung festgelegt (kann Vater oder Kind sein) und der Beitragszahler ist im Versicherungsvertrag auch frei wählbar (Vater oder Kind)! Das einzige Kriterium, welches durch den Kaufvertrag festgelegt wird durch die Namensnennung, ist der Besitzer des Autos!

Falls dein Vater ein Erstfahrzeug versichert hat und schon ein paar Jahre schadenfrei gefahren ist, wird sich hier eine Zweitwagenregelung anbieten: Die Einstufung wäre SF 1/2 oder evtl. besser, je nach Versicherer und deren AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen). Ein Tipp noch: Wird das Auto auf den Vater zugelassen als Halter, dann ist dies wg. der Prämie günstiger, da VN (Versicherungsnehmer) identisch mit dem Halter ist. Falls du selbst das Auto auf dich zulassen willst, also du bist dann der Halter, gibt es einen Zuschlag auf die Kfz-Prämie weil Halter und VN verschieden sind!

Gruß siola

HI,

der Versicherungsnehmer kann jemand anders sein als der Halter. Ihr müßt das einfach beim Antrag auf Versicherung angeben. Das ist absolut unproblematisch. Fraglich ist aber, ob Du dann unter die Zweitwagenregelung fällst. Ich denke mal, das ist der Sinn der Sache. Bei den meisten Versicherungen muss der Halter = VN sein. Der KV interessiert die Vers. nicht - wichtig ist nur der Halter. Der Halter kann auch vom Käufer verschieden sein - wer die Zulassungsbescheinigung (2??) ehemals KFZ hat, ist der Eigentümer.

siola55  08.05.2013, 00:14

Der Halter wird bereits bei der Zulassungsstelle festgelegt! Und bei der normalen Zweitwagenregelung mit der Einstufung in SF 1/2 spielt es keine Rolle, wer Halter und Versicherungsnehmer ist, ausser bei der Prämie ist ausschlagend, ob Halter und VN identisch sind - andernfalls gibt es einen Zuschlag bei der Kfz-Prämie!

Bei den meisten Versicherungen muss der Halter = VN sein.   

Dies gilt meistens nur bei Sondereinstufungen wie SF 2 oder SF 4 !

...wer die Zulassungsbescheinigung (2??) ehemals KFZ hat, ist der Eigentümer.   

Die Zulassungsbescheinigung sagt nur was über den Kfz-Halter aus - eine Eigentumsbescheinigung ist dies nicht! Dies steht auch ausdrücklich auf der Zulassungsbescheinigung mit drauf! Hier ist dann der Kaufvertrag eben gültig als der Besitzer bzw. Eigentümer!

Dilithium  08.05.2013, 00:18
@siola55

Ich weiß nicht, wie die Dinger jetzt heißen - ABER - wer im Besitz des KFZ-Briefes ist, gilt als Eigentümer. Alles andere muß nachgewiesen werden. Einen KV braucht man nicht bei der Zulassungsstelle, da fragen die nicht mal danach.

Punkt 1: Es ging doch hier um den günstigeren Beitrag - oder ?? Bei vielen Versicherungen ist nun mal der PKW eines anderen Halters kein Zweitwagen im Sinne dieser Regelung - deshalb wird es teurer.

siola55  08.05.2013, 07:19
@Dilithium
Einen KV braucht man nicht bei der Zulassungsstelle, da fragen die nicht mal danach.    

Deshalb sagt die Zulassungsbescheinigung auch nichts darüber aus, wer jetzt Eigentümer ist. Dies kann nur aus dem Kaufvertrag hervorgehen! Kfz-Brief war einmal - diese Dinger nennen sich jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II und hier ist ausdrücklich vermerkt, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird!

Halter, Besitzer, Eigentümer und Versicherungsnehmer können alle vier verschiedene Personen sein, bei ein und demselben Auto und zum selben Zeitpunkt.

Also rechtlich kein Problem!

Ob und wie sich das aber auf die Tarife auswirkt, musst du bei deiner Versicherung erfragen.

siola55  08.05.2013, 07:09

Auch der Beitragszahler kann verschieden sein!