Auto gekauft, Verkäufer (Händler) hat einiges verschwiegen. Was tun?
Hallo, ich habe mir ein Auto gekauft und der Händler hat mir nur das gesagt was er mit dem Kulli auf den Vertrag geschrieben hat, nun habe ich weitere Mängel entdeckt. Es war definitiv ein Unfallwagen (das hat er mir verschwiegen) und es gibt auch viele weitere Mängel und Schäden. Der Wagen hatte ebenfalls eine Motorwäsche. Nun habe ich den Vertrag durchgelesen und habe gesehen, dass er keine Gewährleistung gibt, jedoch ist es Gedetzlich pflicht? Und 2. Verlangt er vom Widerruf 15% des Kaufpreises, ist das rechtlich legal? Ich habe vor den Vertrag zu widerrufen. Habe es am 13.03. abgeschlossen und habe Zeit bis zum 27.03. Kann mir jemand bitte sagen was ich da tun kann um aus der Sache gut rauszukommen? Am besten das er den kompletten Preis erstattet. Solche Leute mag ich überhaupt nicht, wenn ich ihn verklagen und mehr rausholen könnte würde ich es tun! Er hat mich den Vertrag nichtmal sorgfältig durchlesen lassen, hat gesagt beeilung es warten noch andere! Um jede Hilfe wäre ich dankbar.
7 Antworten
Laut Vertrag hast du gar kein Auto sondern einen Teileträger gekauft. Teileträger meint, das Auto kann man nur noch zum Ausschlachten, aber nicht mehr zum Fahren verwenden.
Ich fürchte, da hast du dich ziemlich über den Tisch ziehen lassen.
Ich fürchte, ohne Anwalt kommst du da kaum raus, notfalls sind die 15% fällig und ich könnte mir sogar vorstellen, dass auf den 15% das gesamte Geschäftsmodell des Händlers beruht.
Ah ja, wieder was dazu gelernt.
Der Kaufvertrag ist in Teilen nicht in Ordnung und hält keiner rechtlichen Überprüfung stand.
Möglicherweise ist der komplette Kaufvertrag hinfällig - ich weiss es gerade nicht.
War das Auto HU-fällig?
Was hat es mit dem Unfallschaden auf sich?
Ich habe vor den Vertrag zu widerrufen. Habe es am 13.03. abgeschlossen und habe Zeit bis zum 27.03.
Du hast keine 14 Tage Widerrufsrecht.
Nie gehabt.
Du brauchst jetzt einen Rechtskundigen, wenn Du die Rückabwicklung erwirken magst.
wenn ich schon die aufgeführten mängel gelesen hätte, hätte ich diesen schrotthaufen nicht gekauft.
Das ist ein Standardvertrag, die wo auf dem Blatt gedruckt sind hat er Haufenweise davon.
Sowohl der Ausschluss der Gewährleistung als auch die Rücktrittsklausel sind ungültig. Auch die Erklärung, dass er das Auto nicht untersucht hat, entbindet ihn nicht von der Haftung. Hat das Auto also Mängel, welche nicht im Kaufvertrag erwähnt wurden, so muss der Händler nachbessern. Weigert er sich, so hast du das Recht zurück zu treten, und zwar kostenlos. Ich würde dem Händler also schriftlich die Mängel mitteilen und eine Frist von zwei Wochen setzen.
kurz gesagt das ist ein Schrotthaufen - man lese die ganzen Mängel in Ruhe durch. Bastlerfahrzeug - Teileträger. Zu Teuer eingekauft.
Willst das wieder Fahrfähig machen, wirst noch paar Tausende reinstecken müssen
auf sowas gibt keiner Gewährleistung
jetzt sach nur du wolltest das Auto wieder auf die Strasse bringen?
Kaufpreis + Reparaturkosten - da hättest dir locker nen wirklich guten Gebrauchten holen können
Ganz so einfach ist es nicht. Der Verkauf als "Teileträger" oder "Bastlerfahrzeug" wird regelmäßig von Gerichten gekippt, wenn das Auto fahrbereit ist und zum marktüblichen Preis verkauft wird. Das scheint hier zuzutreffen. Trotzdem ist ein Anwalt nach erfolgloser Fristsetzung sicher sinnvoll.