Auto blinkt und fährt mir trotzdem in den Weg..Unfall..Wie beweisen?

6 Antworten

Ich verstehe den Unfallhergang nicht wirklich - Wenn seine Blinkerbirne geleuchtet hat und bei dem Unfall beschädigt wurde, kann man das Anhand einer Untersuchung des Glühfadens feststellen - aber..... zu einem Crash gehören immer 2 ! Also - nen guter Anwalt wäre hier angesagt ! Wenn es vor Gericht geht, vielleicht verstrickt sich dein Unfallgegener ja in seinen eigenen Aussagen - dann haste Glück !

Im Zweifel warten, wo das andere Auto wirklich hinfahren möchte. Vielleicht wird ja auch nur geblinkt, weil in eine Straße/Einfahrt hinter der Stelle wo du bist eingebogen werden soll. Darum nie auf den Blinker verlassen, solange nicht eindeutig erkennbar ist, was der andere Fahrer vorhat.

Wenn ein anderes Auto auf einer Hauptsraße fährt hat es so lange Vorfahrt bis es diese verlässt, ein Blinker der vielleicht zufällig bzw versehentlich gesetzte wurde gibt einem nicht das Recht das Vorfahrtsrecht zu "brechen" erst wenn der Abbiegevorgang wirklich eingeleitet ist bzw das Auto abbiegt kann man auch in die Straße einfahren.

Eben wie Du selbst festgestellt hast ist sowas später auch nicht mehr beweisbar das der andere geblinkt hat und so ist man in jedem Fall auch auf der sicheren Seite!

Auf ein reines Blinken des anderen solltest Du dich auf gar keinen Fall verlassen.

Erst wenn eindeutige Anzeichen bestehen das derjenige abbiegen will durch Verringerung der Geschwindigkeit kannst Du fahren, aber selbst da hat der andere noch immer Vorfahrt welche Du beachten musst wenn er sich auf einer Vorfahrtstraße befindet.

Im besten Fall zahlt jeder seinen eigenen Schaden. Blinken bedeutet nicht per se, dass jemand abbiegt. Vielmehr signalisiert es eine Absicht - mehr nicht. Insofern ist Blinken kein Freifahrtschein. Frei ist der Weg, wenn kein Auto in der Nähe ist bzw. keine kreuzen kann.