Auto auf Parkplatz beschädigt?

10 Antworten

Ich würde das machen. Es geht hier ums Prinzip. Die Frau wäre auch weg wenn der Schaden größer wäre. Die muss lernen, dass es Konsequenzen hat.

Alleine deshalb ist so eine Anzeige fast Pflicht.

Die Anzeige hat nichts mit deiner Schadensregulierung zu tun. Du bekommst doch nicht von der Polizei den Schaden bezahlt.

Ich würde Anzeige erstatten. Und da die Frau sich nicht um den Schaden gekümmert hat, auch ihre Versicherung informieren und mir die Reparatur bezahlen lassen.

Wenn es wie du sagst nur ein kleiner Kratzer ist, kann es natürlich sein das die Frau es garnicht mitbekommen hat. Sowas soll es auch noch geben. Natürlich ist es eine Sauerei aber bei so einem kleinen Schaden kann man auch davon ausgehen, dass sie es einfach nicht mitbekommen hat. Und für einen 50 € Schaden eine Strafanzeige zu stellen ich weiß nicht. Wäre eine Beule oder sonstiges drin dann würde ich die Frau auch aufjedenfall anzeigen.

Emmacharlotte1 
Fragesteller
 09.11.2016, 17:55

Der Mann der es gesehen hat, hat sie extra angesprochen und ihr war das egal

Gamerman23  10.11.2016, 08:43
@Emmacharlotte1

ja gut das macht die Sache anders. Dann zeig sie bitte sofort an, was anderes hat diese Frau nicht verdient.

Naja, wenn der Mann von nebenan die Frau noch angesprochen hat, dann ist es ganz schön frech, wenn die trotzdem abhaut. Vielleicht macht die das öfter so, zeige sie unbedingt an bei der Polizei wegen Fahrerflucht. Sonst hört das nie auf. Danke.

Dann rufst du den Zentralruf der Autoversicherer an, Tl. 0800 2502600. Erzähle was passiert ist, gib das Kennzeichen durch, der Sachbearbeiter sucht die Versicherungsgesellschaft dazu und verbindet dich weiter. Jetzt kannst du deinen Schaden melden. Schadenhöhe weißt du nicht, du willst erst noch einen Kostenvoranschlag einholen. Mehr brauchst du nicht zu erzählen. Schreibe dir die Schadennummer auf. Fotografiere den Kratzer, du kannst das Foto online zum Sachbearbeiter schicken. Frag nach der E-Mailadresse.

Anschließend fährst du in eine Fachwerkstatt und läßt dir einen Kostenvoranschlag anfertigen. (Wenn der Geld kostet, reiche die Rechnung beim Versicherer ein, der muß sie dir erstatten)

Den Kostenvoranschlag (und die evtl bezahlte Rechnung dafür) reichst du beim Versicherer ein, mit der Bitte um Auszahlung, weil du momentan nicht reparieren lassen willst. Das Geld wird dir erstattet, abzüglich der Mehrwertsteuer. Außerdem hattest du Rennereien und mußtest telefonieren, dafür beantragst du noch eine pauschale Aufwandsentschädigung von 30€.

Hallo,

die Reparatur ist wohl das wenigste. Aber er hat Fahrerflucht begangen. Deine Entscheidung.

Alles Gute