Auto auf andere Person anmelden

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Als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde:

Die andere Person kann das Fahrzeug jederzeit auf dich zulassen. Sie benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepaß (eventuell mit aktueller Meldebestätigung) von dirdas udn ihren eigenen Ausweis. Achte darauf,dass die Unterschrift auf der Vollmacht und im Ausweis möglichst ähnlich sind. Ob der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer voneinander abweichen können, musst du mit der Versicherung klären. Die meisten Versicherungen machen das. Die Versicherung muss dann bei der eVb (elektronischen Versicherungsbestätigung) angeben, dass Halter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen dürfen. die andere Person kann ebenfalls bei der Kfz-Steuer angeben, dass die Kfz-Steuer von einem anderen Konto abgebucht werden soll. Erkundige dich bei deiner Zulassungsstelle, ob bei der Anmeldung eine Abbuchungsermächtigung für die kfz-Steuer verlangt wird (in Rheinland-Pfalz z.B.).

Versichert wird ja auch nicht der Halter als Person, sondern das Fahrzeug.

ADAC hat z.B. nix mit dem Fahrzeug direkt zu tun, der läuft auf das Mitglied für das jeweils gefahrene Auto.

Steuer muss der Eigentümer bezahlen....

Srafen der Fahrer.....

ghostrider2010 
Fragesteller
 03.12.2010, 18:40

Wenn man geblitzt wird, bekommt ja der Fahrzeughalter die Strafe.

Hummm  03.12.2010, 18:40
@ghostrider2010

aber nur wenn er den Fahrer nicht angibt, oder selbst der Fahrer ist.
Eigentümer und Halter können immer verschiedene Personen sein.

ghostrider2010 
Fragesteller
 03.12.2010, 18:45
@Hummm

Alles klar, also geht es ohne Probleme.

Danke, für diese Info müsste ich ca. 1 Stunde bei meiner Zulassungsstelle anstehen. :P