auto abschleppen ohne führerschein
hi unszwar hab ich nen auto das wird morgen zur werkstatt geschleppt frage momentan nciht fahr tüchtig.
Frage darf ich (kein führerschein) in den abgeschleppen wagen sitzen und lenken bzw bremsen etc?
6 Antworten
Man muss hier zwischen Abschleppen und Schleppen unterscheiden.
Abschleppen ist eine Nothilfemaßnahme die dazu dient ein defektes Fahrzeug zu einem anderen Ort zum Zwecke der Reparatur zu bringen. In diesem Fall muss nur der Fahrer des Abschlependen Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis haben.
Schleppen ist keine Nothilfemaßnahme, hier muss also auch der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis haben.
Bei Dir liegt der 2.Fall vor, also Schleppen. Hier brauchen also beide Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis der betreffenden Klasse.
Danke. Der Wiki-Beitrag ist auch nicht gerade übersichtlich...
Ja
Abschleppen Ein Fahrzeug wird gezogen, weil es eine Panne hat, die sich nicht mit Bordmitteln an Ort und Stelle beheben lässt. Beim Abschleppen reicht der Führerschein, der für das Zugfahrzeug vorgeschrieben ist. Der "Fahrer" im Pannenauto braucht keinen Führerschein. Laut StVZO ist nicht mal eine Zulassung für das hintere Fahrzeug notwendig. Es ist also erlaubt, seinen Schrottwagen zum Verwerter zu schleppen.
ok, die antwort ist falsch, weiß aber nicht, wie ich sie wieder weg bekomme.
beim Schleppen brauchen beide einen führerschein.
Antwort des Fahrlehrers es ist erlaubt so lang der motor beim abgeschleppen fahrzeug nicht läuft darf ein minderjähriger oder eine perosn ohne fahrerlaubnis hinter dem steru sitzen. soweit diese mit einem pkw vertraut ist.
Ja, du darfst in den Fahrzeug sitzen, das abgeschleppt wird und lenken und bremsen.
nein darf du nicht! Von einpaar mal Fahrstunde ist man kein Verkehrsprofi im Strassenverkehr.. ist nicht böse gemeint, aber tue es lieber nicht..
öm ich hab alle fahrstunden fertig zur info ich hab in 3 tagen prüfung
nein. das darfst du nicht
... sowie die für das Schleppen erforderliche Ausnahmegenehmigung, denn Schleppen (ohne Not) ist grundsätzlich unzulässig, da ein Kraftfahrzeug nicht als Anhänger betrieben werden darf (§ 33 StVZO).
Zwar verweist auch der von dir verlinkte Wikipedia-Artikel auf diese Vorschrift, aber es erscheint mir sinnvoll, dies noch einmal deutlich klarzustellen.
Im Übrigen: DH!