Ausziehen mit 20 ohne eigenes Einkommen?
Hallo. Die Frage steht bereits oben. Hier noch ein paar weitere Informationen: Meine Eltern und ich rasseln so gut wie jeden Tag zusammen. Jedes Wochenende setzt sie mich auf die Straße und ich darf bei Freunden übernachten bis sie sich beruhigt hat. Diesen Zirkus möchte ich nicht länger mitmachen. Ich habe bereits eine Ausbildung absolviert, und ein Jahr lang Nebenjobs gehabt. Jetzt hole ich jedoch mein Abitur nach, also habe ich kein Einkommen. Geplant ist zum Sozial Amt zu gehen, was anderes käme mir nun nicht in den Sinn. Müssten meine Eltern die Wohnung bezahlen? Eine Freundin hat mir gesagt, dass sie dies bis zum 25. Lebensjahr tun müssen, ob das stimmt, bin ich mir nicht ganz so sicher, da meine Mutter anderer Meinung ist. Könnt ihr mir vielleicht helfen oder mir Vorschläge geben? Geplant wäre eine WG mit einer Freundin. Ist das machbar? Die Finanzsituation meiner Eltern ist auch nicht sehr schlecht, 3 Autos, 2 Eigentumswohnungen und ein Haus. Meine Mutter weigert sich momentan noch mit mir zum Amt zu gehen und ist überhaupt nicht davon überzeugt, das ich ausziehe, OBWOHL sie mich, wie gesagt, fast jedes Wochenende auf die Straße setzt. Außerdem ist sie der Meinung, dass ich mich ebenfalls beim Jugendamt melden müsste. Stimmt das? Was würde mir das Jugendamt & Sozialamt denn ungefähr sagen?
11 Antworten
also unterhalt müssen deine eltern dir nicht mehr zahlen da du deine erstausbildung abgeschlossen hast. allerdings sieht das sgb 2 (sozialgesetzbuch nach dem hartz4 leistungen gezahlt werden) vor das man bis 25 bei den eltern leben MUSS. ausziehen und dort leistungen beanspruchen könntest du somit nur wenn du z.b. vom jugendamt ein gutachten hast aus dem hervorgeht das ein weiteres zusammenleben mit deinen eltern nicht mehr möglich ist
DH
das kannst du vergessen, mit abschluss der ersten ausbildung sind die eltern raus aus der nummer AUßER man will eben alg2 beantragen. wenn du mir nicht glaubst schau ins gesetz, googel es oder hergott weiß was, deine aussage ist FALSCH
wenn das Studium inhaltlich an die Ausbildung anschließt, ist es immer noch als Erstausbildung zu werten. Beispiel: Gelernter Kfz-Mechaniker, der ein Ingenieurstudium macht
dazu habe ich unten was geschrieben und wie ich auch schrieb zählt das aber in diesem fall nicht
Du hast schon eine Ausbildung und damit müssen Deine Eltern für Dich nicht mehr aufkommen.
Dass Du jetzt noch Dein Abitur nachholst, ist rein Deine Angelegenheit.
Also der Staat zahlt das nicht, dafür müssen gute Gründe vorliegen, wie mißhandlung. Bei solchen extremen Gründen wie oben genannt, zahlt der Staat ansonsten heißt es selber zahlen und arbeiten gehen. Da du eine Ausbildung hast, wirst du leer ausgehen. Oder zuhause bleiben.
Die müssen für dich zahlen. Gerade dann, wenn die so viel Geld haben. Erwarte nicht, dass sie dir gegenüber ehrlich sind, wenn du sie fragst, ob sie das müssen. :-D Kenne ich von zuhause. Zieh am besten aus!
Dass du eine Ausbildung hast, könnte zum Verhängnis werden. :-s
Deine Eltern sind noch 7 jahre lang finanziell für dich verantwortlich, wenn du kein eigendes Einkommen hast, selbst wenn du verheiratet wärst und 800km weit weg wohnst.
Sie dürfen nicht aussuchen wo du wohnst und du kannst dir das zustehende Geld auch einklagen.
die antwort ist von anfang bis ende reiner schwachsinn!!!!
Ähm mir ist es so passiert, und was sind deine Begründungen?
meine begründungen beziehen sich aufs gesetz und zwar aufs BGB und SGB2, bitte googeln, nachlesen, und aufhören blödsinn zu schreiben
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm
dein fall könnte sich auf eine einzige ausnahme beziehen welche hier jedoch nicht gegeben ist
okay, BGB Paragraph? Absatz? wo steht es gibt ab Situation XY nie wieder geld der Eltern. Wenn man verheiratet ist und Kinder hat und woanders wohnt und eine schulische Ausbildung gemacht hat und nochmal Studiert(<- bleibt erster Bildungsweg) dann werden die Eltern zu Kasse gebeten und keine ALG2 Aufstockung auch mit 25 jahren
in deinem eigenen Link steht "unter Umständen Eltern nicht zu finanzieren haben"
wenn du mal in der lage wärst den von mir angegebenen link RICHTIG zu lesen würdest du feststellen das, wie ich schon schrieb, du evtl. zu dieser einzelnen ausnahme zählst (abi-ausb.-studium in selber fachrichtung) aber es NICHT für den fall des fragestellers gilt
also das ist nicht ganz richtig, ich habe nach einer Ausbildung studiert und bekam kein BaföG weil meine Eltern mich hätten bezahlen müssen und ich bin und war auch verheiratet. Trotzdem Eltern!