Auswandern mit Kindesunterhaltsschulden?

8 Antworten

Ob verarscht oder nicht, du bist der Vater und hast Unterhalt zu zahlen, nach Tabelle.

Das Jugendamt geht in Vorleistung und holt sich das Geld von dir zurück. Dir steht aber ein sogenannter Selbstbehalt zu, wie hoch der ist, kann ich nicht genau sagen. An deiner Stelle würde ich mal einen Anwalt für Familienrecht konsultuieren.

Es könnte sein, wenn du mal wieder nach Deutschland oder in die EU kommst, das sie dich wegen Unterhaltsverzug einsperren.

Wer Sex hat, sollte auch für die Konsequenzen gerade stehen. Ich wette, diesen Satz wirst Du nicht zum 1. Mal hören/lesen! Es gibt Kondome. Steh also zu Deinem Kind! Es braucht Geld und dies wird zu Recht von Dir gefordert - auch, wenn Du auswanderst: Es ist immer noch Dein Kind!

Gegen das Auswandern spricht nichts, auch unterhaltspflichtige dürfen auswandern ABER...

Das entbindet ihn jedoch nicht von seinen Pflichten. Vom Bundesgrenzschutz wird lediglich geprüft, ob Einträge zur Aufenthaltsbestimmung oder Strafbefehle vorliegen. Wenn der Auswanderer jedoch seine Abreise in aller Stille und Heimlichkeit vorbereitet und dann verschwindet, ohne der unterhaltsberechtigten Person Bescheid zu sagen, sind dieser zunächst die Hände gebunden. Nur, wenn bereits eine dokumentierte Unterhaltspflichtverletzung vorliegt, kann ein Gericht den Reisepass einziehen und die Auswanderung somit verhindern. Es gibt jedoch keine Informationspflicht gegenüber der unterhaltsberechtigten Person, lediglich die Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden.
https://auswandern-info.com/aktuell/flucht-ins-ausland-den-ex-fassen#:~:text=Auch%20ein%20Unterhaltspflichtiger%20darf%20ganz,EU%20nicht%20einmal%20gebraucht%20wird.&text=Nur%2C%20wenn%20bereits%20eine%20dokumentierte,und%20die%20Auswanderung%20somit%20verhindern.

Du wirst dir also selbst mehr Schaden, du musst für das Kind aufkommen, ob du es nun wolltest oder nicht, du hättest nämlich selbst was für die Verhütung tun können, hast du aber scheinbar nicht. Guck dir die Düsseldorfer Tabelle an und ggf nimm dir einen Anwalt der dich weiter berät.

Egal ob "verarscht" oder nicht.

Du warst bei der Zeugung dabei und es ist dein Kind.

Sicher hättest du auch die Möglichkeit auf einen höheren Verdienst gehabt.

Jedenfalls werden die Unterhaltsschulden bestehen bleiben, eventuell noch anwachsen. Das Jugendamt könnte eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Unterhaltspflichtverletzung erstatten.

In diesem Fall hast du auf jeden Fall Schwierigkeiten bei der Rückkehr nach Deutschland.

Inwiefern die Staatsanwaltschaft mit anderen Ländern zusammenarbeitet, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Im Übrigen kann auch der Unterhalt im Ausland gepfändet werden, sobald du dort einen Arbeitgeber hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn dein einkommen gering ist, musst du dir einen zweit oder drittjob suchen. den unterhalt musst du auch aus dem ausland leisten, der läuft nicht weg und wächst. du wirst auch im ausland gesucht und wenn nötig wird dort eben gegen dich vollstreckt. zahlst du nicht, machst du dich strafbar und kannst auch in den knast kommen dafür.