Austritt aus einer Erbengemeinschaft trotz persönlicher Haftung möglich?
Hallo liebe Leute,
ich hätte eine kurze, aber etwas komplizierte Frage:
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft und möchte da in näherer Zukunft wahrscheinlich austreten, indem ich meinen Anteil an die anderen Mitglieder übertrage.
Die Sache ist nun die, dass ein Grundstück mit einer Grundschuld verpfändet werden soll und ich hier auch persönlich mithafte, auf mich aber kein Darlehen läuft, das ich abbezahle.
Die Gründe für die persönliche Haftung erläutere ich jetzt nicht näher.
Kann mir wir sagen, ob diese persönliche Haftung irgendein Hindernis für einen Austritt darstellen kann?
Hintergedanke warum das Austreten nicht möglich sein sollte, ist hier der, dass der Bank ja hier ein eventueller zusätzlicher Zahler entgeht:
Die Bank könnte ja mit der persönlichen Haftung mein Vermögen mit einkalkuliert haben.
Vielleicht kann mir hier jemand kurz etwas dazu schreiben.
Vielen Dank
Christian
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Ja geht sogar formlos ohne Notar. Nennt sich Abschichtung.
Für Nachlassverbindlichkeiten haftest Du allerdings.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Die bleibt auch bei einem Austritt bestehen, weil die Verbindlichkeiten hat ja die gesamte Erbengemeinschaft mit geerbt. Vielleicht zahlen ja die Miterben im Gegenzug.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein: Es geht nicht um geerbte Verbindlichkeiten, sondern um eine neue persönliche Haftung in Zusammenhang mit Aufnahme der Grundschuld.
Die persönliche Haftung konnte man auch weg lassen, wie es jetzt auch passiert ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Dann hättest du das Erbe rechtzeitig ausschlagen müssen.
Aus der Erbengemeinschaft "austreten" gibt es nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Jein: Man kann seinen Erbteil übertragen. Und dann ist man auch die Haftung - was die Erbengemeinschaft selbst betrifft - los. Meine ich jedenfalls.
Das muss auch notariell beurkundet werden und braucht die Zustimmung der der anderen Mitglieder.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
nein, du kannst austreten, haftest aber weiter für das, wofür du haftest
wenn der gläubiger mitspielt, könnte er dich aus der haftung entlassen
aber was hätte er davon, nix, richtig
du müsstest ihm dann einen anderen hafter oder irgendwas anbieten
der typ, der deinen anteil übernimmt, sollte irgendwie die haftung übernehmen
aber das muss der gläubiger auch wollen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke. Es hat sich jetzt mit der persönlichen Haftung doch erledigt. Und ein guter Grund mehr, dass sich das erledigt hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
als Mitglied einer Erbengemeinschaft bist auch du für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich, du bist Miteigentümer.
deinen Anteil könntest notarisch an eine andere Person übertragen. Geld wird wohl keins fließen. nennt sich Schenkung
der Gläubiger hat da noch ein Wörtchen mitzureden - er verliert eine Person wo es noch Geld bekommen könnte.
eine Versteigerung bringt Geld ein, ob die Schulden damit gedeckt werden können; ist ne andere Geschichte, ihr werdet auf Restschulden sitzen bleiben
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lesterb42/1601707137392_nmmslarge__0_0_170_170_017772b3e417c5c965a7351459a23d8f.png?v=1601707138000)
Was ist das für ein unsinniges Durcheinander?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
"der Gläubiger hat da noch ein Wörtchen mitzureden - er verliert eine Person wo es noch Geld bekommen könnte. "
Ja genau, das habe ich gemeint. Aber es hat sich jetzt doch so ergeben, dass ich nicht mit hafte und das ist nur gut, wenn ich das hier so lese. :-)
Vielen Dank. Mir ging es aber eigentlich um die persönliche Haftung. (siehe meine Frage)