Austausch Gastherme
Hallo!
Bei einem Mieter, wurde durch den Vermieter, der Tausch einer Gastherme (Etagenheizung) veranlasst, da die alte Therme laut einem Techniker nicht mehr repariert werden konnte und ausgetauscht werden musste. Kostenpunkt 1500 Euro.
Dazu ein paar Fragen:
Muss die neue Therme beim Tausch durch den Techniker nicht "eingemessen" werden und ein Messwertebericht erstellt werden, welcher dem Vermieter für seine Unterlagen zur Verfügung gestellt wird?
Muss der Vermieter nicht genaue Unterlagen über die neue Therme mit Modellbezeichnung, Seriennummer, Datum der Inbetriebnahme ... erhalten?
Muss ein Schornsteinfeger beauftragt werden, um die neue Therme abzunehmen?
Wenn eine Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgen muss, darf die Heizung erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Abnahme tatsächlich erfolgt ist?
Hat der Austausch der Therme zur Folge, dass das erstellen eines Energieausweises durch den Vermieter notwendig ist?
Ein paar Fragen zu denen ich via google spontan keine befriedigenden Antworten finden konnte.
Vielleicht ist ja hier jemand, welcher mir kurz meine Fragen beantworten kann. Ein kurzes Ja oder Nein oder einige wenige Stichworte reichen mir aus.
VIELEN DANK
4 Antworten
Der einzubauende Betrieb muss sogar vorher eine Meldung an den bev. Schornsteinfeger einreichen, dazu wird dieser Stellung nehmen unter welchen Umständen die Gastherme eingebaut werden kann. Bei einer Brennwertanlage muss auch der Abgasweg entsprechend den Vorschriften des Herstellers beachtet werden, ansonsten erfolgt keine Abnahme.
nein, muss alles nicht
weil es nicht muss, schornsteinfeger könnte sein, keine ahnung, aber sagen die heizungsfritzen einem alles, wenn man da sachen für paar tausend euros einbauen
ich hatte letzt 2 gewechselt, kann mich nicht an besondere dinge erinnern, die ich tun musste
schornsteinfeger könnte gewesen sein, weiß nicht, ist zu unwichtig
ich hatte letzt 2 gewechselt
Selbst?? Die Anlage läuft ohne Abnahme in deiner alleinigen Verantwortung. Bei einem Defekt/Unfall haftet keine Versicherung; du stehst mit einem Bein im Knast.
nein, für 13.000€ durch eine firma, du schlumpf
aber es bedurfte keiner besonderen handlung von mir
schornsteinfeger kann sein, dass der kurz vorbeikam
warum soll ich bei nem mieter geld sparen, was bringt es mir?
fast nichts
Dann wird die Einbaufa. alles in die Wege geleitet haben. Warum soll ich bei nem mieter geld sparen ganz einfach, bei Nichtnutzbarkeit der Heizung hättest ganz schnell ne 100%ige Mietminderung wegen Unbewohnbarkeit.
Der entscheidende Punkt scheint geklärt, der Schornsteinfeger muss laut Firma nicht zur Abnahme kommen und die Firma hat alles relevante an den Energierversorger weitergereicht.
Muss die neue Therme beim Tausch durch den Techniker nicht "eingemessen" werden und ein Messwertebericht erstellt werden, welcher dem Vermieter für seine Unterlagen zur Verfügung gestellt wird?
eine Therme muss immer eingemessen werden; kann auch mittels Aufkleber am Gerät erfolgen
Muss der Vermieter nicht genaue Unterlagen über die neue Therme mit Modellbezeichnung, Seriennummer, Datum der Inbetriebnahme ... erhalten?
hat er doch mittels Rechnung und Begleitschreiben
Muss ein Schornsteinfeger beauftragt werden, um die neue Therme abzunehmen?
Ja, er muss es sogar schon im Vorfeld genehmigen, es kann sein, dass bei der Neuanlage auch der Querschnitt vom Abgasweg geändert werden muss. Erst nach Installation erfolgt die Abnahme.
die 2 anderen Fragen kann mit nein beantwortet werden
Danke, dann muss der Schornsteinfeger in diesem Falle wohl noch in's Boot geholt werden.
auf jeden Fall
Der entscheidende Punkt scheint geklärt, der Schornsteinfeger muss laut Firma nicht zur Abnahme kommen und die Firma hat alles relevante an den Energierversorger weitergereicht, so verhält es sich offensichtlich in Niedersachsen. Da es sich um einen bekannten Fachbetrieb handelt, muss ich davon ausgehen, dass das so dann auch in Ordnung ist.
Der Vermieter der die Heizung bezahlt, sollte auf jeden Fall die Rechnung bekommen. Das steht alles drin. Der Schornsteinfeger muss auch kommen zu Erstabnahme. Der Energieausweis ist man nur bei Neuvermietung vorzulegen. Eigentlich darf die Heizung erst eingeschaltet werden, wenn der Schorni da war. Zumindest bei uns ist das so, ist aber in jedem Bundesland bisschen anders...
ciao
Vielen Dank, dann muss ich mal schauen, ob in Niedersachsen eine solche Abnahme durch den "Schorni" erforderlich ist
Der entscheidende Punkt scheint geklärt, der Schornsteinfeger muss laut Firma nicht zur Abnahme kommen und die Firma hat alles relevante an den Energierversorger weitergereicht. So verhält es sich offensichtlich in Niedersachsen.
Begründung??