Ausschubleiter Dachbodenklappe defekt. Fast erschlagen worden!
Guten Tag liebe Community.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer Dachgeschosswohnung. Vorgestern hat es mal wieder Trippel- und Kratzgeräusche auf dem Dach gegeben und ich habe mich entschlossen mal auf dem Dach nachzusehen.
Bin also ins Treppenhaus und habe die Lucke geöffnet, da schoss die Ausschubleiter (defekt) mir entgegen. Zum Glück konnte ich noch den Kopf wegziehen, sonst weiss ich nicht, was passiert wäre mit mir. Das ist wirklich lebensgefährlich gewesen.
Haben es jetzt gemeldet. Ich bezweifele aber, dass unser Vermieter sich darum kümmert.
Gibt es da ein Gesetz, dass solche Dinge geprüft werden müssen in bestimmten Zeiträumen oder repariert werden müssen? Der eine Teil der Leiter steht jetzt im Flur rum und man kann nicht aufs Dach. Die Ratte, der Siebenschläfer oder Marder tanzt mir jeden Abend auf dem "Kopf herum" und ich bin sehr genervt von den Kratzgeräuschen...
Freue mich über eine kompetente Antwort.
LG
4 Antworten
Es gibt ein Gesetz. Das nennt sich allgemein "Verkehrssicherungspflicht". Es bezieht sich auf alle Wege und Teile einer Wohnung oder eines Hauses, die so beschaffen sein müssen, dass unter normalen Umständen keine Person zu Schaden kommen kann.
Es versteht sich von selbst, dass dementsprechend immer wieder mal alles auf Funktionsfähigkeit überprüft werden muss. Im Allgemeinen im Rahmen einer Wohnungsbegehung, wo gerade auf Stufen, Geländer und solche Treppen besonders geachtet werden muss. Eine TÜV-Abnahme, wie beim Auto, gibt es aber nicht.
Natürlich sind Mängel, sobald sie erkannt werden und eine Gefahr darstellen, auch zu beseitigen.
Glücklicherweise ist nichts passiert und im Moment geht auch keine Gefahr von dem Teil aus. Insofern besteht eine Dringlichkeit jetzt nur, um die Belästigung durch das Tier los zu werden.
Da nichts passiert ist, gibt es auch keinen Schadensersatz. Für einen Schreck bekommt man kein Schmerzensgeld.
Am Ende bleibt allenfalls noch die Frage, inwieweit der Vermieter verantwortlich zu machen wäre. Wann hat er zuletzt kontrolliert? Wußte er von dem Schaden? War der Mieter überhaupt befugt, die Klappe zu öffnen?
Danke für die Auszeichnung. Freut mich, dass die Antwort hilfreich war.
Mangel
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Alsonicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].
- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf er Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
MfG
Johnny
Der Vermieter könnte aber auch fragen, was der Mieter überhaupt auf dem Dachboden zu suchen hat.
Der Vermieter könnte aber auch fragen, was der Mieter überhaupt auf dem Dachboden zu suchen hat.
Danach wurde nicht gefragt.
Vielleicht ist der Dachboden mitvermietet oder darf benutzt werden, um Sachen zu lagern oder Wäsche zu trocknen.
Könnte, vielleicht, wenn..
Man weiß ja wie das ist, ständig zu wenig Informationen., aber hier zu spekulieren oder etwas hienininterpretieren bringt nichts.
Da wäre dann erst mal zu untersuchen, ob du auf diesem Dachboden überhaupt ein Zutrittsrecht hast.
Natürlich ist der Eigentümer verpflichtet für die Verkehrssicherheit zu sorgen.
Den Dachboden hätte ich nutzen dürfen, von daher "ja" hatte die Erlaubnis
Mängelanzeige an den Vermieter schreiben.
Vielen Dank für die Antwort. Der Mieter war befugt. Dann bin ich gespannt was nun passiert. Lg