Ausschank ohne Erlaubnis?
In unserem Dorf hat sich eine Person ein kleines "Wirtshäuschen" aus Holz auf seinem Hof errichtet, welches ca. 80 Gäste fasst, ausgestattet ist wie eine echte Gaststätte (Tresen usw.) Das ganze OHNE Baugenehmigung, also schwarz !! In dieser Taverne trifft sich an einem Wochentag regelmäßig ein bestimmter Personenkreis und der Besitzer verkauft fleissig seine Bierchen und Schnäpschen, auch auf regelmässigen Festen wird dort lautstark gefeiert. Da das ganz ja nicht genehmigt ist, gehe ich davon aus dass er auch keine Konzession dafür hat. Darf er das ??
14 Antworten
Melde es doch dem Ordnungsamt.Wenns nicht genehmigt ist sind die ganz schnell da und bringen nötigenfalls die Polizei gleich mit.
Weil es laut Bauamt keine Genehmigung für den Laden gibt !! Ohne Genehmigung wohl auch keine Erlaubnis ??
Nein darf er nicht wenn er das nicht hat. Wahrscheinlich gibt er das noch nich mal bei Finanzamt an. Wenn dus meldest bist du ne mise petze wenn du mittrinkst ein guter Nachbar!!
natürlich darf er das nicht (wenn es so ist wie Du schreibst)
nein darf er nicht!
Und Du denkst, daß er wegen den paar Kröten, die er mit dem Ausschank verdienen kann, einen relativ großen Schwarzbau (80 Sitzplätze sind ja nicht nur eine Hundehütte) hinstellt, ohne Schankerlaubnis Getränke ausschenkt und dafür den Abriß, Verlust des investierten Kapitals, eine saftige Geldstrafe und auch noch die Gefahr eines Gefämgnisaufenthaltes riskiert??
Bist Du echt so blauäugig?? Allein bei den Festen, wie groß ist da die Gefahr, daß dort offizielle Würdenträger oder Ordnungsbeamte als ungebetene Gäste auftauchen??