Aussage gegen Aussage? Ampel Rot / Gelb

10 Antworten

Ich kopiere einfach mal meine Antwort von gestern, an den Fakten hat sich ja nichts geändert...


Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes durch Beobachtung ist durchaus üblich und auch rechtmäßig. Wenn der Polizist dabei die Gesamtheit der Situation sehr gut überblicken konnte ist das auch gerichtsfest verwertbar. Und offenbar fuhr die Polizei bereits hinter Dir und konnte so alles gut beobachten.

Oft denkt man beim Überfahren einer Ampel das sie noch Gelb anzeigen würde, dabei ist es aber gerade Rot geworden was man aus dem Augenwinkel nicht mehr erkennen konnte.

Was kommt nun auf Dich zu?

Du wirst, wenn Dir bereits die Polizei die Möglichkeit auf Anhörung gegeben hat, einen Bußgeldbescheid mit folgendem Vorwurf bekommen:

137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

  • 90€ Bußgeld
  • 3 Punkte
  • 28,50€ Gebühren

Gegen den Bußgeldbescheid hast Du das Rechtsmittel des Einspruchs. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung in der Du [mit Hilfe eines Anwaltes] Deinen Standpunkt vertreten kannst und die Polizisten als Zeugen aussagen werden. Die Aussage eines Zeugen muss immer vollständig und wahrheitsgemäß sein sonst macht er sich der Falschaussage nach § 153 StGB strafbar. Der Betroffene, also Du, muss dagegen überhaupt nicht aussagen und darf sogar ungestraft lügen. Daraus ergibt sich dem Zeugen gegenüber eine höhere Glaubwürdigkeit und das reicht in den meisten Fällen auch ohne weitere Beweise wie z.B. ein Foto aus.

Es ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen das der Richter Dir nicht glauben wird. Dann hast Du nur Zeit, Geld und Nerven investiert ohne etwas zu erreichen. Im Übrigen sehe ich keinen Grund warum Dir die Polizisten etwas anhängen sollten was nicht der Wahrheit entspricht, sie würden dadurch ihren Job riskieren, siehe §344 StGB Verfolgung Unschuldiger Das musst Du aber selbst abwägen wie Du hier handelst.

Wird der Bußgeldbescheid [oder nach Einspruch] das Urteil rechtskräftig werden die Punkte in Flensburg eingetragen und es ergeht eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese ordnet dann Probezeitmaßnahmen an da es sich hier um einen schwerwiegenden A-Verstoß handelt. Dir wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet wodurch sich auch Deine Probezeit um 2 Jahre verlängert. Diese Anordnung kommt oft erst 2-4 Monate nach der Rechtskraft, ist aber auch dann noch rechtmäßig wenn Du bereits aus der Probezeit raus sein solltest. Für das ASF hast Du dann 2 Monate Zeit, kommst Du dem nicht nach wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

weil die Ampel ja wirklich nich gelb war

... dann war sie doch ROT , wenn sie nicht gelb war. Dein Kumpel ist kein glaubwürdiger Zeuge. Wenn zwei Polizisten sagen, dass es rot war und du es ja auch indirekt sagst, dann stehen die Chancen ganz schlecht und wenn in der Ampel noch eine Kamera war, dann ist es aussichtslos! - außerdem sollte man eigentlich schon bei gelb anhalten!

MikeZn 
Fragesteller
 23.12.2013, 20:25

ah da hab ich mich gerade verschrieben ! sorry , ich meinte wirklich nicht rot ! ^^

Wenn du ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ampel gelb geworden ist, hättest halten könne, bist du selbst Schuld. Grundsätzlich ist "gelb" nicht eine "Zwischenfarbe", sondern als "rot" zu verstehen. Kannst du bei gelb halten, musst du das auch. Wenn dies nicht das Problem sein sollte, würde aber wohl trotzdem die Aussage der Polizei eher geglaubt.

Franticek  05.11.2015, 14:06

Grundsätzlich ist "gelb" nicht eine "Zwischenfarbe", sondern als "rot" zu verstehen. Kannst du bei gelb halten, musst du das auch.

Das ist der Punkt. Es ist etwas komisch ausgedrückt, trifft aber den Kern der Sache. Grundsätzlich bedeutet gelb, dass man anhalten muss (durchfahren bei gelb kann ebenfalls Geld kosten). Nur wenn die Ampel so kurz vor einem auf gelb springt, dass man das quasi nicht schafft, wird das durchfahren akzeptiert. Wenn man kann, dann ist Halten angesagt. Und das Können ..... die Gelbphase dauert 3 Sekunden. (u.U. sogar auch 4 oder 5 Sek.). Das ist laut RiLSa vorgeschrieben.

In diesem Fall steht es Aussage gegen Aussage. Und du wirst kein Recht bekomme, da zwei Polizei-Aussagen gegen eure beiden Aussagen stehen.

Crack  23.12.2013, 20:32

Aussage gegen Aussage gibt es nicht.

userknight  23.12.2013, 21:11
@Crack

"Ungefähr 14.200.000 Ergebnisse" ... sagt Google bei "Aussage gegen Aussage".

Ich wollte mich nicht in irgendwelchen juristischen Formulierungen verkünsteln ... aber im Grunde genommen, sagen die beiden das Gegenteil von dem, was die Polizei behauptet. Und vor Gericht wird man den Polizisten mehr Glauben schenken, als den beiden anderen.

Crack  23.12.2013, 21:27
@userknight

Gib doch mal "Weihnachtsmann" ein, da bekommst Du Ungefähr 4.030.000 Ergebnisse - und gibt es ihn deshalb?

Die Aussage eines Zeugen muss vollständig und wahrheitsgemäß sein sonst macht er sich der Falschaussage nach § 153 StGB strafbar.

Der Betroffene (bei OWi) oder Beschuldigte (bei Straftaten) dagegen muss überhaupt nicht aussagen und darf sogar ungestraft lügen.

Daraus ergibt sich dem Zeugen gegenüber eine höhere Glaubwürdigkeit und das reicht in den meisten Fällen auch ohne weitere Beweise aus...

userknight  23.12.2013, 21:40
@Crack

Ändert nichts daran, dass man den Aussagen der beiden Polizisten mehr Glauben schenkt, als dem "Verkehrssünder" und seinen Kumpel, die beide (natürlich) behaupten, dass sie nicht bei Rot gefahren sind.

Schade dass du auf diesem Punkt nicht eingehst!

Crack  23.12.2013, 21:52
@userknight

Steht alles in meiner Antwort.

userknight  23.12.2013, 23:21
@Crack

Mein eigentlicher Hinweis, worauf du nicht eingehst, steht aber oben drüber und nicht in deiner Antwort.

Über Gelb darf man glaube ich auch nicht fahren. Und schaffen würdest du das meiner Meinung nicht weil mit weniger als 50km/h über eine Ampel die 2sec gelb ist zu fahren...

Selbst wenn du extra schnell gefahren bist um es noch zu schaffen schaffst du es denke ich nicht