Ausbildungsverhältnis beenden per E-Mail?

5 Antworten

Kündigungsfrist sind in der Probezeit glaube ich um die zwei Wochen. Und Kündigung reichst du am besten entweder als Brief mit Erhaltbestätigung und Rücksendung ein oder noch besser: du gibst sie persönlich ab.

Sowas ist zwar immer etwas unangenehm, aber die deutlich sauberere Lösung. Gerade dann, wenn man eh noch zwei Wochen in der Firma bleiben muss.

Aber schau mal in deinen Vertrag, da sollte ja drinstehen, wie lang die Frist beträgt.

  1. Kündigungen werden immer schriftlich per Post geschickt. Nicht per E-Mail

  2. Du hast auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist

  3. Ja, du musst noch zu Ende arbeiten

Hast du noch Urlaub zu beanspruchen kannst du sie ans Ende deiner Tätigkeit dort legen.

whatwhatwhat  18.09.2013, 07:52

"Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist. Ausbilder können also von heute auf morgen ohne Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen. Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillig eine Auslauffrist zu gewähren. Auch wenn der Azubi als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen will, kann er dies ohne Kündigungsfrist kündigen"

Quelle: http://www.azubi-azubine.de/

( Bei Angestellten ist es so, dass meist eine generelle Künidungsfrist von 2 Wochen in der Probezeit besteht )

Heidekraut12  18.09.2013, 07:59
@whatwhatwhat

Wen du diesen link schon einstellst, solltest du auch mal lesen was da steht;

**Arbeitsrecht und fristlose Kündigung Wenn du in der Probezeit kündigen willst, lies bitte unter Probezeit in der Ausbildung weiter! Nach der Probezeit gibt es laut Arbeitsrecht zwei Arten, wie du deinen Arbeitsvertrag kündigen kannst:

Die fristlose Kündigung und die ordentliche Kündigung. Außerdem kannst du - wenn der Betrieb einverstanden ist - einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag machen, siehe Grundlagen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag. Hier eine kurze Übersicht, damit du herausfinden kannst, was für dich in Frage kommt:

1.Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung musst du als Arbeitnehmer genau schreiben, welche Pflichtverletzung du dem Betrieb vorwirfst. Diese Kündigungsform ist insbesondere dann die Richtige, wenn du einen Ausbildungsplatzwechsel planst. Die fristlose Kündigung erfolgt sofort, ohne Kündigungsfrist.

2.Ordentliche Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, weil du deine Berufsausbildung ganz aufgeben willst, zum Beispiel weil du studieren willst oder weil du dich für einen anderen Beruf entschieden hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Diese Kündigungsform solltest du nicht anwenden, wenn du deine Berufsausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen willst! 3.Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag Außerdem kann der Azubi dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag vorschlagen. Ein Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag ist aber nur dann möglich, wenn der Ausbilder einverstanden ist!**

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Ordentliche Kündigung

Wenn Du noch Minderjährige/r bist, haben Deine Erziehungsberechtigten (Eltern) den Vertag mit unterschrieben, so müssen sie auch die Kündigung unterschreiben. Nur Dinge, die sich aus dem Ausbildungsverhältnis ergeben kannst Du ohne Erziehungsberechtigten entscheiden. (Urlaub, freie Tage, Dienstplan, Berufsschule ...)

in der probezeit kann man in der regel ohne angabe von grund und fristlos kündigen. Glaube per brief käme das aber besser als per mail

Heidekraut12  18.09.2013, 07:37
  1. Man kann grundlos aber nicht fristlos einfach so kündigen.

  2. das ist keine Frage ob es besser käme...

XC600  18.09.2013, 09:43
@Heidekraut12

in der probezeit als azubi kann man das schon...........grundlos und von einen tag auf den anderen .........

das macht man schriftlich und übergibt das per hand.

nur, weil du verpennt hast, mußt du nicht kündigen...