Ausbildungsplatzwechsel darf der Arbeitgeber anrufen?

5 Antworten

Warum willst Du den Betrieb wechseln? Ist die Probezeit schon vorbei?

Nach der Probezeit kann man nicht einfach kündigen und die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen nur weil in dieser z.B. die Ausbildungsvergütung höher ist oder es mehr Urlaub gibt.

Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit nach § 22 Abs. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen nur möglich wenn Du die Berufsausbildung aufgibst oder Dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchtest.

Hast Du mit der IHK gesprochen? Es gibt Gründe die einen Wechsel zulassen, das solltest Du aber nicht auf eigene Faust machen. Ohne die o.g. Gründe kannst Du nur mit wichtigem Grund wechseln, ansonsten kann Dein jetziger AG nach § 23 BBiG evtl. Schadensersatz geltend machen.

Ja, dürfen sie. Werde sie sehr wahrscheinlich auch - erst recht, wenn es sich um die gleiche Branche handeln sollte.

Ja anrufen darf dein neuer aber erst wen du ein Vorstellungsgespräch dort hastet.Das kann aber auch zu deinem Vorteil sein.Wen du zb  länger als 3 monate in deinem Betrieb bist ist dich kündigen fast unmöglich!

du kannst deinen arbeitgeber nicht einfach während der ausbildung wechseln. du kannst also nicht einfach kündigen. wie kommst du auf diesen unsinn?

würd ich mal drauf tippen.