Ausbildungsabbruch, Krankenkasse und 450 Euro Minijob?
Hallo ich habe dieses Jahr meine Ausbildung abgebrochen da die Tätigkeit nicht so ganz meins war. Ich habe bereits einen Ausbildungsplatz ab September für meinen Traumberuf gefunden und habe den Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben. Die Sache ist die das ich demnächst in einem 450 Euro Minijob tätig bin und ich ein paar Fragen dazu hätte.
1) Wie würde es mit meiner der Krankenversicherung weitergehen? Muss ich die Kündigen und mich bei meinen Eltern mitversichern lassen?
2)Wie würde es mit dem Überbrückungskindergeld aussehen?
3) Muss ich irgendwelchen Behörden etwas melden?
4 Habe ich einen wichtigen Punkt vergessen?
Danke schon vorab
3 Antworten
U23 = Familienversicherung, wieder beantragen
Kindergeld, ja, in Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn. Änderungen sind der Familienkasse mitzuteilen.
Wenn du noch nicht 23 bist, kannst und solltest du dich wieder über deine Eltern familienversichern lassen.
1) Wie würde es mit meiner der Krankenversicherung weitergehen? Muss ich die Kündigen und mich bei meinen Eltern mitversichern lassen?
Deine Eltern müssen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf kostenlose Familienversicherung für dich stellen:
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
2)Wie würde es mit dem Überbrückungskindergeld aussehen?
Da hilft dir doch gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter ab den Seiten 14 u. 17 unter "4.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder":
Das Kind hat bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz, kann diesen aber erst später antreten, zum Beispiel mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
3) Muss ich irgendwelchen Behörden etwas melden?
Natürlich müssen du und deine Eltern die Veränderung der Familienkasse mitteilen unter Vorlage des neuen Ausbildungsvertrags...
4) Habe ich einen wichtigen Punkt vergessen?
Falls es wegen Corona nicht klappt mit einem Termin bei der Familienkasse, dann können deine Eltern und du schon mal vorab dieses Formular vom Ausbildungsbetrieb ausfüllen lassen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013414.pdf
Gruß siola55