[Ausbildung] Chef verlangt geld!?

12 Antworten

Punkt 1) Das darf er ganz sicher nicht (Berichtsheftabgabe)....ein Gesetz dazu kenne ich nicht!

Punkt 2) Bei Fahrlässigkeit (Farbflecken) grober Fahrlässigkeit kann der Lehrling lt. Gesetz zum Teil für Schäden mit haften...was ich hier mal ausschließe, da das mit Sicherheit keine Absicht war, sondern im Rahmen der Arbeit passiert ist.

imager761  07.05.2012, 23:06

Punkt 1) Das darf er ganz sicher nicht (Berichtsheftabgabe)....ein Gesetz dazu kenne ich nicht!

Und es gibt es doch: § 14 (1) S 4, BBIG

grober Fahrlässigkeit kann der Lehrling lt. Gesetz zum Teil für Schäden mit haften...was ich hier mal ausschließe,

Ich nicht. Wer nach Anleitung, Nachmachen und Selbstvollzug im 2. Lehrjahr immer noch nicht das Färbemittel auf die Haare aufträgt, sondern den Stuhl oder Boden färbt, ist entweder fachlich ungeeignet oder eben grob fährlässig in der Arbeitsweise.

G imager761

Anna198  08.05.2012, 11:02
@imager761

Naja, wir wollen die Kirche mal im Dorf lassen, und nicht päbstlicher sein als der Pabst - mir selbst ist es in der Hektik auch schon passiert - und ich bin weder fahrlässig noch fachlich ungeeignet - aber ist es nicht so, auch wenn Dir Jemand aus Versehen Dein Eigentum beschädigt, dass Du dann auch sauer wirst, insbesondere bei Wiederholungen? Einmal- da kann man noch milde ein bischen schimpfen - aber nochmal zu den Gesetzmäßigkeiten, die für die Fragestellerin und Kollegen ja sehr wichtig ist - ganz genau erfährst man sowas bei Gericht, wo gelegentlich auch Präzedenzfälle zum 1. Mal ein Urteil erhalten, und für alle Nachfolgenden dann wirksam sind. Aber willst Du wirklich gegen Deinen Chef gerichtlich vorgehen? Selbst ich, als erfahrener Ausbilder, kenne kein einziges Urteil oder Gesetz, welches angemessene Konsequenzen bei Nichtbeachtung seiner Pflicht, zur Verurteilung gekommen wäre. Ich sage es nochmal: reißt Euch zusammen, und stampft innerlich mit dem Fuß auf, und zeigt Eurem Chef, dass er keinen einzigen Cent bekommt, weil ihr einfach dazu keinen Anlass mehr liefern werdet. Ich glaube auch, der Mann muß ganz schön verzeifelt sein mit Euch zwinker

Maikyyy  08.05.2012, 22:51
@Anna198

Wenn er es besser kann der Chef dann soll er es doch mal Demonstrieren? ^^

also das mach ich immer, wenn man mir was sagen will aber es nicht umsetzen kann.

das hat nix mit kritik zu tun sondern einfach nur damit, das es jeder so einfach wie möglich zum gleichen Ergebnis führt egal wie man es macht, das Ergebnis ist für mich entscheidend. (alle grundkenntnisse sind für mich drin enthalten)

also schön ist das mit dem Geld nicht, aber vielleicht hat der Chef schon alles probiert und die Arbeitsmoral ist einfach nicht vorhanden, ohne Strafen. Wenn, dann müßte er das Geld in eine Kasse tun und das dann allen zugute kommen lassen, irgendwann. Die Hefte müssen pünktlich vorliegen, das ist die Pflicht des Auszubildenden. Und Fehler und Farbflecken passieren nun mal, aber man muss sorgfältig arbeiten und vorsichtig und wenn das nicht der Fall ist, dann geht das einfach nicht. Denn wenn eine Kundin was abkriegt, die Flecken gehen nie mehr raus, dann verliert der Chef seine Kunden und hat Klagen am Hals und das geht einfach nicht. Und wenn die Auszubildenden das nur mit Geldstrafen einsehen wollen, dann geht es wohl nicht anders.

Ob Kunden nun freundlich sind oder nicht, das muss man hinnehmen, als Angstellte oder Auszubildende hat man immer freundlich zu sein und anständig zu arbeiten. Sie kriegt trotzdem schadensersatz, wenn was schief geht, ob nun freundlich oder nicht und auch solchen Kunden bringen Geld in die Kasse für das Lehrgeld zu bezahlen.

Hallo, Ihr Chef handelt sittenwidrig (§ 826 BGB). Er hat kein Recht dazu, für die genannten Vorfälle von einem Lehrling Geld zu verlangen! Er kann sicherlich irgendwelche Sanktionen anordnen, wenn ein Lehrling nicht bis zum von ihm festgelegten Termin vorlegt, dies darf sich aber nicht in Geldzahlung ausdrücken. Im Übrigen darf er Ihnen vom Lehrlingsentgelt nichts wegnehmen, da dieses die Pfändungsfreigrenze ( § 850c ZPO) nicht erreicht. Diese Sanktionen dürfen also darin bestehen, dass der "Sünder" eine Arbeit ausführen muss, die er gar nicht mag, dass er zu unbeliebten Arbeitszeiten antreten muss, dass er eine schlechte Bewertung bekommt ... All das darf aber auch nicht in Mobbing ausarten und muss einen gewissen pädagogischen Charakter beinhalten! Die Sache mit den Farbflecken ist ähnlich. Schadensersatzanspruch (§ 823 BGB) sehe ich nicht, zumal Sie Lehrlinge sind! Der Ausbilder darf das schon irgendwie sanktionieren, das sollte aber eher in zusätzlichen Übungen pp. bestehen, alles andere wäre wesenttlich zu drakonisch!!! Halten Sie sich bitte streng an Ihren Lehrvertrag und die mit der Lehrstelle verbundenen Weisungen pp. und im Übrigen empfehle ich dringend den Gang zur Gewerkschaft ver.di. Dort bekommen Sie kostenfreie Rechtsberatung und -hilfe. Gewerkschaft ist sehr wichtig, da dies die einzige Organisation / Einrichtung ist, die sich mit Macht und Nachdruck für die Rechte der Arbeitnehmer, also auch der Lehrlinge, einsetzt. Nur hier können Sie sich wirksam mit anderen KollegInnen wirksam verbünden und einig gegen die Arbeitgeber vorgehen. Sonst hilft Ihnen hier in diesem Land keiner wirklich wirksaam, nachhaltig und daauerhaft gegen die Übermacht der Arbeitgeber, weil Sie ja nur die Arbeitskraft besitzen, die Sie an ihn verkaufen müssen (Karl Marx), um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn jeder Arbeitnehmer alleine gegen seinen Arbeitgeber antritt oder nur die Arbeitnehmer gegen ihren eigenen Arbeitgeber kämpfen, haben auf Dauer keine Chance. Seien Sie einig und geschlossen und lassen Sie sich nicht auseinander dividieren! Viele Grüsse

Du hast keine Farbflecken gemacht und Dein Berichtsheft+Statistiken immer abgegeben.- Also sind Deine Kolegen die "Schweinheimer" die rumsauen und verlottert arbeiten :-) (Salopp ausgedrückt jetzt) ... ;-) Ist es dan nicht auch in Deinem Sinne,wenn der Chef Euch alle "auf die richtige Spur bringt" ? Er hilft damit Deinen Kollegen ! DU hast ja garnix zu befürchten ! Du hast ja Deine Pflichten soweit verstanden !!!!

Rechtlich ist das nicht haltbar. Aber sehe es positiv: Auf diese Art lernt jeder. mit seinen Aufgaben fertig zu werden., Ich halte solch eine "Erziehungsmethode" nicht für falsch.