Ausbildung arzt untersuchung über 18?

4 Antworten

Hi,

wenn man über 18 ist muss man auch eine untersuchung machen oder gilt das nur unter 18jährige

Die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG gilt nur für Minderjährige.

Selbstverständlich kann aber auch bei Erwachsenen eine Untersuchung notwendig werden, wenn die Ausbildungsstelle/die Tätigkeit die entsprechende gesundheitliche Eignung voraussetzt - das ist allerdings etwas anderes als die Erstuntersuchung.

Zudem gibt es auch Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in bestimmten Tätigkeitsbereichen, die für Minderjährige und Erwachsene gleichermaßen gelten.

LG

Hi :-)

Wenn du zu Ausbildungsbeginn 18 Jahre alt bist, dann fällst du nicht mehr unters das Jugendarbeitsschutzgesetz. Somit ist auch kein ärztliches Attest im Sinne der Jugendarbeitsschutzuntersuchung notwendig. Ganz egal, ob du bei Unterschrift des Ausbildungsvertrags noch minderjährig bist oder nicht. Solltest du zu dem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt sein, müssten dabei lediglich deine Eltern mit unterzeichnen. Aber die Erstuntersuchung wäre bei dir dann nicht mehr erforderlich.

Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte und wünsche dir alles Gute! Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, kannst du mir natürlich auch gerne jederzeit eine persönliche Nachricht senden :-)

Liebe Grüße

Die Erstuntersuchung ist nur für Minderjährige Pflicht.

Es gibt aber auch andere Berufsgruppen, bei denen vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Untersuchung nötig ist. Dazu gehören Beamte, Personen, die Verantwortung für andere übernehmen (Busfahrer, Piloten, Lokführer, etc.) und alle Leute die mit Gefahrstoffen zu tun haben (z.B. Rötgenassistent/in).

https://www.praktischarzt.de/blog/betriebsaerztliche-untersuchung-einstellungsuntersuchung/#pflicht

Woher ich das weiß:Recherche

Vorstellung beim Arzt ist eigentlich nur notwendig, wenn man in die Gastronomie o.ä. will. Gesundheitszeugnis ist dann erforderlich.

Sonst? Nicht das ich wüsste..!?