Aufwandsentschädigung bei Angebotserstellung (Küchendesigner)?
Aufwandsentschädigung bei Angebotserstellung?
Hallo zusammen,
folgendes Thema:
Meine Eltern waren bei einem Küchendesigner zur rein informativen Angebotserstellung. Nach Berechnung der Maße und Erstellung des Raumplanes, sind meine Eltern mit der Info nach Hause geschickt worden, dass der Händler das Angebot und einen Kostenvoranschlag erstellt. Meine Eltern haben sich jetzt umentschieden und werden das Angebot nicht wahrnehmen. (Es wurde nichts schriftlich festgehalten) Der Händler fordert jetzt eine Aufwandsentschädigung von 100€ für die entstandene Arbeitszeit seinerseits, den Kostenvoranschlag und die Planung der Küche, die er angeblich schon begonnen hatte, ohne schriftliche oder mündliche Zusage meiner Eltern. Hat seine Forderung irgendeine rechtliche Grundlage, oder ist das in der Küchen-Möbelbranche so üblich, dass ein Angebot gleichzeitig auch bei Nichtannahme zu einer Aufwandsentschädigung führt? Ich bin da ganz klar der Meinung, dass das nicht geht und daher wollte ich einen Experten befragen. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian
2 Antworten
Das ist immer das Risiko des Händlers bzw. Handwerkers, dass er sein Angeot "umsonst" erstellt.
Ich würde die Forderung mit Hinweis auf § 632 (3) BGB analog zurückweisen. Anders sähe es aus, wenn im Vorfeld ausdrücklich eine Gebühr für dasn Angebot vereinbart worden wäre.
Ohne einen Vertrag in dem die Aufwandsentschädigung vereinbart wurde, hat er keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen.
Sofort der Forderung schriftlich widersprechen und auf den fehlenden Vertrag hinweisen.
Danke für die Antwort. Meine Mutter hat aus Höflichkeit und Unwissenheit (schlechtes Gewissen) am Telefon gefragt, ob sie denn was zahlen müssten, weil er es mehr oder weniger schon rhetorisch gefordert hatte. Hat das irgendeinen Einfluss auf diese Thematik? Ich habe erst gestern davon Wind bekommen und definitiv darauf bestanden, dass sie ihm keinesfalls Geld schulden. Wurde ja schließlich nichts schriftlich vereinbart...