Aufhebungsvertrag bei volle Erwerbsminderungsrente?
Hallo,
beziehe seit 09/2016 befristet bis Ende 12/2018 die volle Erwerbsminderungsrente, es ist nicht sicher überhaupt noch arbeiten gehen darf, nur es beschäftigt und belastet mich sehr ob ich zurück zur meinem Arbeitgeber gehe.
Kurz gefasst, solange ich noch eine Verbindung zur meinem Arbeitgeber habe bekomme ich keine Ruhe, weil immer wieder der Gedanke soll ich zurück gehen, und das möchte ich langsam abschließen.
Zur meiner Frage besteht eine Möglichkeit während dessen ich die volle Erwerbsminderungsrente beziehe, einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln?
Viele Grüße
Sezai
3 Antworten
Grundsätzlich kannst du jederzeit einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Der Dreh und Angelpunkt von Verhandlungen bleibt immer die Frage um welche Konditionen es geht. Einen Aufhebungsvertrag ohne jegliche Verpflichtungen seitens des Arbeitgebers wird dieser natürlich immer begrüßen. In dem Augenblick, in dem es darum geht auch eine Abfindung oder andere Konditionen zu vereinbaren, wird der Arbeitgeber sich nur darauf einlassen, wenn er selbst etwas davon hat. Damit meine ich, dass ein Arbeitgeber in der Regel nur eine Abfindung zahlt, wenn er sich die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden erkaufen möchte und der kaufen muss.
Insbesondere eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente führt zu keiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Möglicherweise wäre es daher durchaus interessant für den Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen. Dabei darf natürlich nicht dem Arbeitgeber das Gefühl gegeben werden, dass der Arbeitnehmer selbst unbedingt gehen will.
Gegenfrage: was erhoffst Du Dir durch einen Aufhebungsvertrag? Eine Abfindung?
Sorry aber unter den gegebenen Voraussetzungen halte ich eine Abfindung für eher unwahrscheinlich. Dein Arbeitgeber muss doch nur abwarten. Eine zusätzliches Dankeschön, in Form einer Abfindung für langjährig geleistete Dienste, kannst Du nicht erwarten.
Du hast schon auf Deine vorangegangenen Fragen Antworten erhalten, die Deine Frage nach einer Abfindung absolut ausreichend beantworten.
Ich sehe das gezwungenermaßen pragmatisch - Dein Arbeitgeber muss Dir nach mehr als 2 Jahren Deinen vorherigen Job nicht zurückgeben - er kann abwarten, inwieweit Du leistungsfähig bist.
Würde ich nicht machen. Was man hat, dass hat man. Außerdem bekommst du dann eine Alg1 Sperre solltest du nach deiner Erwerbsminderungsrente wieder Arbeitsfähig sein
Ich hoffe dabei einen Aufhebungsvertrag wobei beide Parteien keine vor und Nachteile haben.
Ich könnte meine Arbeit mit dem Intergrationsamt mit einer Stufenweise Eingliederung wieder aufnehmen, nur keiner weist ob es langfristig gut geht. Es ist nicht gesund für den Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer, um das zu verhindern ist es doch in Vorfeld zu einigen.