Aufgabegewinn bei Kleinunternehmer
Hallo,
ich war mehrere Jahre lang Kleinunternehmer und habe vor einem Jahr das Gewerbe abgemeldet. Jetzt möchte das Finanzamt von mir eine Ermittlung des Aufgabegewinns. Ich habe mal ein bisschen recherchiert und blicke da immer weniger durch. Es geht ja wohl prinzipiell darum, dass Dinge, die ins Privatvermögen übergehen, versteuert werden müssen über die Einkommensteuer. Mir ist aber völlig unklar, was ich da jetzt als Wert ansetzen soll. Also z.B. wie viel ist ein Drucker noch wert, den ich vor zwei Jahren gekauft habe? Bei meiner Recherche habe ich gelesen, dass Sachverständige den Wert ermitteln sollen, aber das wird doch dann enorm kompliziert (und teuer!), wenn ich dafür noch die Arbeit von Sachverständigen in Anspruch nehmen muss.
Ich war als selbständiger Programmierer tätig und die Dinge, die ich damals als Betriebsausgaben abgesetzt habe, stammen alle aus diesem Bereich, also z.B. Computer, Drucker, Monitor, Tablets.... ich schätze mal, dass ich da insgesamt gerechnet vielleicht noch 900 Euro dafür bekommen würde, wenn ich alles verkaufen würde, aber das ist wie gesagt nur eine Schätzung! Je nachdem, wen man fragt, kann das evtl. auch höher oder niedriger geschätzt werden. Gibt es da vielleicht eine Richtlinie, wieviel Prozent des Wertes ein Gegenstand aus dem Elektronikbereich jedes Jahr verliert? Dann wäre das viel einfacher und ich könnte das einfach ermitteln.
Größere Sachen wie Auto, Grundstücke, Immobilien etc. waren niemals Teil des Betriebsvermögens. Wie gesagt, ich war ja nur Kleinunternehmer neben dem Studium. Es geht wirklich nur um jede Menge technischen Kleinkram. Das meiste davon musste auch nicht mal abgeschrieben werden, weil es unter der 410 Euro-Grenze lag.
Daher meine Frage: Wie soll ich den Aufgabegewinn ermitteln, wenn sich in meinem Betriebsvermögen quasi nur GWG befinden, die in der Summe vielleicht noch so an die 1000 Euro wert sind?
Danke für eure Hilfe!
1 Antwort
Bei einer Geschäftsaufgabe ist auch bei Kleinunternehmern zwingend eine Bilanz aufzustellen.
Nur anhand der Bilanz und des vollständigen Anlageverzeichnisses kann dann der Aufgabegewinn ermittelt werden.
Das wird aber immer auf ein Verhandeln mit dem Finanzamt hinauslaufen.
Nebenbei: Wenn zum Aufgabetermin noch betriebliche Forderungen und Verbindlichkeiten bestanden haben, gehören diese Beträge natürlich auch in die Aufgabebilanz und müssen berücksichtigt werden.
Es gibt eine Richtlinie: Der gemeine Wert ist zu ermitteln.
Du musst Dich also fragen, was Du von einem Fremden Dritten als Kaufpreis erhalten würdest.
Daher mach vollständige Tabelle über alle Wirtschaftsgüter mit den Überschriften:
Bezeichnung
Anschaffungsdatum
Damaliger Anschaffungsbetrag
Wert heute.
Und dann - wie ich geschrieben hatte - musst Du mit dem Finanzamt verhandeln.
Viel Glück ohne Steuerberater!
Danke für die Antwort!
Das Blöde ist, dass ich keine Ahnung habe, wie man eine richtige Bilanz erstellt, da ich sowas als Kleinunternehmer bisher nie machen musste.
Ich finde es daher etwas ungerecht, dass man den Kleinunternehmern sowas aufbürdet. Ein Kleinunternehmen zu führen ist ja ansonsten sehr einfach, aber bei der Aufgabe wird es dann auf einmal kompliziert und undurchsichtig :-(
Gibt es denn irgendwelche Richtlinien nach denen ich den Aufgabegewinn feststellen kann, also wieviel die Sachen noch wert sind, die ich mit ins Privatvermögen nehme?