aufbewahrungsfrist für hartz iv-bescheide

4 Antworten

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Es genügt wenn Du immer den neuesten Bescheid aufbewarst !

Es kann sein daß du den mal bei anderen behörden vorzeigen mußt !

Für alte bescheide interessiert sich kein mensch !

audioline1 
Fragesteller
 24.04.2011, 12:40

es gibt tatsächlich keine aufbewahrungsfrist.

die behörde ist in der nachweispflicht - nicht der empfänger. 

danke für die anwort. 

frohe ostern

Die ARGE kann bis zu 10 Jahre eine Rückforderung stellen. Ich würde die Bescheide 10 Jahre aufheben, da man ja eh immer in der Nachweispflicht ist.

audioline1 
Fragesteller
 24.04.2011, 12:39

nachdem ich doch viele sehr unterschiedliche meinungen hierüber gehört habe,nun die antwort eines anwalts: 

es gibt keine. die behörde ist in der nachweispflicht - nicht der hartz-iv-empfänger. 

So 5 Jahre würde ich das schon aufheben...auf jeden Fall solange bis alles geregelt ist.

So 5 Jahre wüde ich sie schon aufheben. Warum fragst du das?

Rheinflip  17.04.2011, 15:31

lol... zweimal die gleiche formulierung :)

angy2001  17.04.2011, 15:40
@Rheinflip

schmunzel, aber Lauskat hat die bessere Antwort gegeben.