Auf einem Roller zu zweit fahren?

8 Antworten

Darfst du nicht. Erst wenn du den extra Schein für 50ccm machst ODER deinen Autoführerschein mit 17.

Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung darfst Du lediglich Kinder bis 7 Jahre in einem geeigneten (zugelassenen) Kindersitz mitnehmen. Genauso, wie Du es auch mit dem Fahrrad dürftest.

und habe eine Mofa-Prüfbescheinigung

warum hast du dann nicht aufgepasst?

ihabkeiahnung  19.10.2018, 15:48

Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.„

Hallo Borki3000,

bis vor einiger Zeit galt, dass Du mit der abgelegte Prüfung und der dazugehörigen Prüfbescheinigung nur folgende Fahrzeuge führen durftest:

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein

Vor einiger Zeit ist hinzugekommen, dass Du auch folgende Fahrzeuge mit der abgelegten Prüfung führen darfst:

  • Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist

Bei diesen Fahrzeugen gibt es keine Beschränkung "einsitzige" mehr. Nun kommt es also drauf an, ob es sich beim Roller von Dir um ein Kleinkraftrad  handelt, das zuvor 45 km/h fahren durfte und jetzt auf bauartbedingte 25 km/h gedrosselt wurde.

Ist das nicht der Fall, darf der Roller auch keine 2 Sitzplätze haben, weil es sich dann weder um eine Mofa handelt, noch um das eben angeführte Kleinkraftrad. In dem Fall würdest Du mindestens die Fahrerlaubnis AM benötigen, da Du Dich ansonsten gem. § 21 StVG wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen würdest.

Nimmst Du aber wiederum auf einer Mofa (einsitzig) trotz des fehlenden 2 Sitzes eine 2 Person mit, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit die gerade mal ein Verwarnungsgeld von 5 Euro kostet.

Schöne Grüße
TheGrow

nein darfst du nicht, da es nur eine Mofa-Prüfbescheinigung ist. Mit der Klasse AM dürftest du.