Auf der Arbeit versehentlich Ware beschädigt : Konsequenzen?

1 Antwort

Nein, musst du nicht. Die Zeitarbeitsfirma, für die du arbeitest, haftet für ihre Mitarbeiter. D.h. du selbst musst nichts bezahlen. Es wäre sinnvoll, diesen Fehler mitzuteilen, dass eventuell noch vor Auslieferung an den Kunden überprüft wird, ob die Ware beschädigt wurde. Die Ware wo möglich beschädigt auszuliefern wäre viel schlimmer, als dein Fehler mit dem Messer.